Außergerichtliche Tätigkeit

Die außergerichtliche Mandatierung ist immer dann sinnvoll, wenn der "anwaltliche Briefkopf" erfolgsversprechend erscheint, oder die negative Kostenfolge eines sofortigen Anerkenntnisses des Gegners im Gerichtsverfahren zu vermeiden ist.

Dabei ist sowohl die außergerichtliche Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche als auch die Abwehr der gegen Sie geltend gemachten unberechtigten Ansprüche möglich.





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