Bundespatentgericht:
Beschluss vom 27. November 2007
Aktenzeichen: 2 Ni 66/05

(BPatG: Beschluss v. 27.11.2007, Az.: 2 Ni 66/05)




Zusammenfassung der Gerichtsentscheidung

Das Bundespatentgericht hat mit Beschluss vom 27. November 2007 (Aktenzeichen 2 Ni 66/05) eine Berichtigung eines vorherigen Urteils vorgenommen. In dem Urteil vom 13. September 2007 hat der Senat festgestellt, dass in S. 8 der Original-Fassung im dritten Absatz in der vorletzten Zeile ein Fehler enthalten war. Der Fehler besteht darin, dass das Wort "schon" statt "nicht" eingefügt wurde. Das Bundespatentgericht hat nun in Anwendung von § 95 Abs. 1 PatG die Berichtigung vorgenommen und das Wort "nicht" vor das Wort "schon" eingefügt. Die Berichtigung wurde von den Richtern Sredl, Prasch, Klante, Baumgardt und Dr. Thum-Rung beschlossen.




Die Gerichtsentscheidung im Volltext:

BPatG: Beschluss v. 27.11.2007, Az: 2 Ni 66/05


Tenor

Das Urteil des Senats vom 13. September 2007 wird auf S. 8 der Original-Fassung im dritten Absatz in der vorletzten Zeile von Amts wegen gemäß § 95 Abs. 1 PatG dahingehend berichtigt, dass vor das Wort "schon" das Wort "nicht" eingefügt wird.

Sredl Prasch Klante Baumgardt Dr. Thum-Rung Be






BPatG:
Beschluss v. 27.11.2007
Az: 2 Ni 66/05


Link zum Urteil:
https://www.admody.com/gerichtsentscheidung/027236475ff4/BPatG_Beschluss_vom_27-November-2007_Az_2-Ni-66-05




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