Bundespatentgericht:
Beschluss vom 28. März 2006
Aktenzeichen: 25 W (pat) 211/03

(BPatG: Beschluss v. 28.03.2006, Az.: 25 W (pat) 211/03)




Zusammenfassung der Gerichtsentscheidung

Das Bundespatentgericht hat in einem Beschluss vom 28. März 2006 entschieden, dass der Tenor der vorherigen Entscheidung vom 20. März 2006 (Aktenzeichen 25 W (pat) 211/03) auf Antrag der Widersprechenden vom 23. März 2006 gemäß § 80 Abs. 1 MarkenG berichtigt wird. Die Änderung betrifft das Aktenzeichen der angegriffenen Marke auf Blatt 2, das sowohl in der dritten Zeile als auch in der vorletzten Zeile richtig "300 26 756" lauten soll. Die Entscheidung wurde entsprechend den Vorgaben gezeichnet und unterschrieben.




Die Gerichtsentscheidung im Volltext:

BPatG: Beschluss v. 28.03.2006, Az: 25 W (pat) 211/03


Tenor

Auf Antrag der Widersprechenden vom 23. März 2006 wird der Tenor der an Verkündungs Statt am 20. März 2006 zugestellten Entscheidung 25 W (pat) 211/03 gemäß § 80 Abs. 1 MarkenG dahingehend berichtigt, dass das Aktenzeichen der angegriffenen Marke auf Blatt 2 in der 3. und in der vorletzten Zeile jeweils richtigerweise "300 26 756" lautet.

gez.

Unterschriften






BPatG:
Beschluss v. 28.03.2006
Az: 25 W (pat) 211/03


Link zum Urteil:
https://www.admody.com/gerichtsentscheidung/2ac41b72d9e4/BPatG_Beschluss_vom_28-Maerz-2006_Az_25-W-pat-211-03




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