Bundespatentgericht:
Beschluss vom 4. Februar 2003
Aktenzeichen: 27 W (pat) 95/02

(BPatG: Beschluss v. 04.02.2003, Az.: 27 W (pat) 95/02)




Zusammenfassung der Gerichtsentscheidung

Das Bundespatentgericht hat in dem Verfahren 27 W (pat) 95/02 einen Beschluss gefasst, der nun dahingehend berichtigt wird, dass das Datum der Entscheidung vom 17. Dezember 2002 auf den 10. Dezember 2002 geändert wird. Dieser Fehler wurde gemäß § 80 Abs. 1 MarkenG berichtigt. Im Rubrum des Beschlusses war fälschlicherweise der 17. Dezember 2002 als Datum der Entscheidung angegeben, obwohl aus der Sitzungsniederschrift hervorgeht, dass der 27. Senat bereits am 10. Dezember 2002 beschlossen hatte, die Beschwerde zurückzuweisen. Der Fehler war offensichtlich und musste korrigiert werden.

Dr. Schermer Schwarz Dr. van Raden Ko




Die Gerichtsentscheidung im Volltext:

BPatG: Beschluss v. 04.02.2003, Az: 27 W (pat) 95/02


Tenor

Der in dem Verfahren 27 W (pat) 95/02 ergangene Beschluß des 27. Senats wird dahingehend berichtigt, daß anstelle des im Rubrum als Tag der Entscheidung genannten Datums "17. Dezember 2002" das Datum "10. Dezember 2002" tritt.

Gründe

In dem Rubrum des o.g. Beschlusses ist der 17. Dezember 2002 als Tag der Entscheidung über die Beschwerde angegeben, obwohl der 27. Senat ausweislich der in den Akten befindlichen Sitzungsniederschrift 10. Dezember 2002 beschlossen hat, daß die Beschwerde zurückzuweisen ist. Es handelt sich um einen offensichtlichen Fehler, der gemäß § 80 Abs. 1 MarkenG zu berichtigen war.

Dr. Schermer Schwarz Dr. van Raden Ko






BPatG:
Beschluss v. 04.02.2003
Az: 27 W (pat) 95/02


Link zum Urteil:
https://www.admody.com/gerichtsentscheidung/5375de3e920b/BPatG_Beschluss_vom_4-Februar-2003_Az_27-W-pat-95-02




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