Ihr Rechtsanwalt im Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht soll sowohl die Freiheit des Wettbewerbs (über das Kartellrecht) als auch seine Lauterkeit (über das Lauterkeitsrecht) sicherstellen. Im System der sozialen Markwirtschaft kommt diesem Rechtsgebiet deshalb eine zentrale Rolle als Kontrollinstanz zu. In der Praxis spielt vor allem das Lauterkeitsrecht in den Bereichen Bezeichnung, Bewerbung sowie Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen eine große Rolle, vor allem im Internet. Ihr Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht ist Ihr Ansprechpartner, wenn es um fairen Wettbewerb geht.

Was umfasst das Wettbewerbsrecht und welche Grundlagen gelten?

Im Wettbewerbsrecht geht es grundsätzlich um alle Vorschriften, die auf das Geschehen im Wettbewerb Einfluss nehmen. Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen sind daher

  • das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) &
  • das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Auch andere Rechtsgebiete lassen sich dem Wettbewerbsrecht zurechnen. Unter anderem sind hier das Warenzeichenrecht mit dem Markenrecht, das Recht am eigenen Namen und das Kartellrecht zu nennen. Vielfach überlappen sich diese Bereiche in praktischen Fällen, weil potentielle Verletzung gleich mehrere Teilsegmente berühren. Überlappungen können unter Umständen auch zum Urheberrecht entstehen.
Das Wettbewerbsrecht zielt damit in erster Linie darauf ab, Mitbewerber und Verbraucher vor nicht lauteren Geschäftspraktiken zu schützen. Unkontrolliert wäre das System der sozialen Marktwirtschaft in relativ kurzer Zeit durch die Handlungen einzelnen Beteiligter gefährdet.
Vielfach würden sich einzelne Mitbewerber im Wettbewerb Vorteile verschaffen, indem sie ihre Kunden täuschen und in die Irre führen. Das würde nicht nur der Reputation des ganzen Marktgeschehens und den betroffenen Kunden schaden, sondern auch dem redlichen Mitbewerber.
Außerdem würden Mitbewerber durch unfaire Handelsbedingungen wie etwa Kartellbildungen und illegale Preisabsprachen in ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit behindert. Soziale Marktwirtschaft fördert den Wettbewerb, der allerdings fair gestaltet sein soll.

Insgesamt sollen die Leistung und die Innovationskraft eines Unternehmens die Stellung am Markt bestimmen, nicht jedoch unfairen Methoden und Praktiken. Im gesamten Online-Geschäft spielt das Wettbewerbsrecht mittlerweile eine sehr große Rolle. Ohne eine entsprechende relativ stringente Regulierung des Internetauftritts von Unternehmen wäre ein fairer Wettbewerb in einem wachstumsstarken Marktsegment nicht zu gewährleisten. Beispielsweise kann eine fehlerhafte Datenschutzerklärung oder eine fehlendes, beziehungsweise fehlerhaftes Impressum eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung auslösen.

Die Beteiligten im Wettbewerbsrecht

Neben Verbrauchern und Mitwettbewerben sind häufig auch Verbände sowie Vereine im Bereich des Wettbewerbsrechts tätig. Sie vertreten Verbraucherinteressen oder die Interessen bestimmter branchenorganisierter gewerblich tätiger Kreise. Sie tun das häufig sehr engagiert und betreuen das entsprechende Marktsegment engmaschig. Es ist daher davon auszugehen, dass der Markt insgesamt unter sehr genauer Beobachtung steht, in manchen Marktsegmenten stärker, in anderen etwas schwächer. Ein intensiv beobachtetes Feld ist zum Beispiel die Vermarktung von Nahrungsergänzungsmitteln, die bestimmten Beschränkungen in der Auslobung unterliegen und deutlich von Arzneimitteln abzugrenzen sind. Auch Internetgeschäfte werden aufgrund der entsprechenden Möglichkeiten in diesem Marktbereich sehr genau vom Wettbewerb beobachtet. Insgesamt sollte kein Marktteilnehmer davon ausgehen, er komme mit unfairen Geschäftspraktiken über längere Zeit durch. Diese Erwartung ist unrealistisch. Dabei schützt auch Unwissen vor entsprechenden Wettbewerbermaßnahmen nicht. Es ist daher stets anzuraten, sich genau über die geltenden Wettbewerbsvorschriften in einem Marktsegment zu informieren, beziehungsweise sich vom Experten, dem Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht, informieren zu lassen. Solche Leistungen erbringen wir mir großem Enthusiasmus.

Was kann Ihr Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht für Sie tun?

Ihr Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht kann in verschiedener Weise für Sie tätig werden und Ihre Interessen wahrnehmen.

Information zu relevanten Vorschriften

Ihr Rechtsanwalt im Wettbewerbsrecht ist zunächst einmal Ihre erste Adresse, wenn es um Informationen zu wettbewerbsrechtlichen Vorschriften geht. Wenn Sie beispielsweise einen Online-Shop im Internet eröffnen oder, ebenso exemplarisch, ein neues Nahrungsergänzungsmittel auf den Markt bringen, wird Ihr Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht Sie zu den geltenden Vorschriften in diesen Bereichen umfassend beraten und informieren. Dazu gehört auch, dass er Sie mit den für den Internetauftritt geltenden Vorschriften vertraut macht und entsprechende Produktbewerbungen für Sie einer vorhergehenden rechtlichen Prüfung unterzieht. So sind Sie an jeder Stelle Ihres Vermarktungs- und Verkaufsprozesses sicher, dass Sie nicht gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen. Auch wenn Sie beispielsweise einen besonders klingenden Namen für Ihr Produkt, Ihre Domain und Website ausgesucht haben, wird Ihr Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht mit Ihnen gemeinsam prüfen, ob dieser von Ihnen ausgesuchte Name möglicherweise die Namens- und Warenzeichenrechte von Mitbewerbern verletzt. Sie sollten besonders bei großen Projekten eine entsprechende Beratung im Vorfeld in Anspruch nehmen, um zum einen keine Wettbewerbsverletzung zu riskieren, und zum anderen kein Geld in eine Kampagne zu investieren, die sich am Ende aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht umsetzen lässt oder Schadensersatzforderungen eines Konkurrenten nach sich zieht. Ihr Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht wird Sie so vor kostenträchtigen Fehlinvestitionen schützen.

Überwachung des Verhaltens von Wettbewerbern

Gleichermaßen ist der Rechtsanwalt im Wettbewerbsrecht an Ihrer Seite, wenn es darum geht, Mitbewerberverhalten am Markt zu prüfen und rechtlich zu bewerten. Dies ist notwendig, um unfaire Geschäftspraktiken zu unterbinden. Auch potentielle Verletzungen Ihrer Namens- oder Warenzeichenrechte können so erkannt und zeitnah geahndet werden. Bei wettbewerbsrechtlichen Verletzungen empfiehlt es sich regelmäßig, zeitnah tätig zu werden und solche Praktiken nicht zu dulden. Auf der einen Seite profitieren Wettbewerber und Rechtsverletzer mit jedem Tag der unberechtigten Nutzung Ihrer Rechte. Auf der anderen Seite könnten Sie in dem einen oder anderen Fall durch eine Duldung auch Ihre eigene Rechtsposition schwächen, beispielsweise verjähren wettbewerbsrechtliche Ansprüche innerhalb von nur sechs Monaten. Deshalb sollten Sie sich nicht scheuen, bereits im Verdachtsfall Ihren Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht zu konsultieren.

Er weiß, was als nächstes zu tun ist. Er wird für Sie auch im Auftrag ein entsprechendes Mitbewerberverhalten beobachten helfen, denn unter Umständen ist es mit einer Maßnahme gegen den potentiellen Wettbewerbsverletzer nicht getan, weil weitere Verletzungen folgen.

Vertretung Ihrer Interessen im Wettbewerb: Abmahnung

Die Abmahnung ist eines der wichtigsten Instrumente im Bereich des Wettbewerbsrechts. Es handelt sich dabei um eine mit Sanktionen bewehrte Aufforderung zur Unterlassung von wettbewerbsrechtlich relevantem, unlauterem Verhalten. Eine Abmahnung kann in verschiedener Weise übermittelt werden, wichtig ist aber, dass ein entsprechender Sendevorgang beweisbar ist. Also kommt zwar eine Abmahnung grundsätzlich per Brief, Fax, E-Mail oder sogar Telefon in Betracht, für eine hinreichende Beweisbarkeit sollte aber stets mindestens die Textform gewählt werden.

Regelmäßig ist eine Abmahnung eine gute Sache, um schnell unlauteres Verhalten zu unterbinden, ein eventuelles gerichtliches Verfahren zu vermeiden und die wettbewerbsrechtliche Streitigkeit zügig beizulegen.

Mit der Abmahnung verbunden ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie die Kostennote des beteiligten Rechtsanwalts, der die Abmahnung im Auftrag seines Mandanten vornimmt.

Insgesamt besteht ein ordnungsgemäßes Abmahnschreiben aus folgenden Teilen: Kontaktdaten der abmahnenden Partei, genaue Bezeichnung des wettbewerbsrechtlichen Vorwurfs, eine rechtliche Einordnung des konkreten Vorwurfs, strafbewehrte Unterlassungserklärung, Frist für die Abgabe der Erklärung und die Androhung rechtlicher Konsequenzen.

Vertretung Ihrer Interessen im Wettbewerb: Unterlassungsklage

Regelmäßig ist eine wettbewerbsrechtliche Klage eine Weiterung in einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren, etwa weil die Unterlassungserklärung nicht unterschrieben wurde und/oder sich der Abgemahnte seinerseits rechtlich zur Wehr setzt. Von der Seite des Abmahnenden her geht es regelmäßig um eine Unterlassungsklage. Vielfach kommt in einem solchen Fall für die abmahnende Partei bei Verweigerung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zunächst ein Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung in Betracht. In diesem, einem Hauptsacheverfahren vorgeschalteten Schritt, begehrt der Abmahnende eine schnelle Vorab-Entscheidung, um die Wettbewerbsverletzung möglichst zügig zu unterbinden. Es ist ihm meist nicht zuzumuten, monatelang auf eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu warten, weil durch eine wettbewerbsrechtliche Verletzung vielfach sofort ein Schaden beim Verletzten entsteht, der sich über die Zeit vertieft.

Verteidigung gegen unberechtigte Verletzungsvorwürfe

Ihr Rechtsanwalt im Wettbewerbsrecht wird mit Ihnen gemeinsam auch die Verteidigung gegen Vorwürfe führen, die gegen Sie von Wettbewerbern oder Verbänden im Bereich des Wettbewerbsrechts erhoben werden. Nicht immer sind solche Vorwürfe stichhaltig, aber dennoch geeignet, Ihre Reputation zu beschädigen. Außerdem kostet Sie eine langwierige Auseinandersetzung mit einem Mitbewerber oder einem Interessenverband Zeit und Geld. Hier muss also schnell und effektiv reagiert werden. Insbesondere im Bereich des Internetgeschäfts kommt es häufig auch zu "Massenabmahnungen", die bei näherer Prüfung sich als rechtlich nicht haltbar erweisen können. Abmahnungen haben sich teilweise zu einer Art Geschäftszweig entwickelt, in dem nicht immer seriöse Praktiken zur Anwendung kommen. Zum Beispiel werden Kostennoten beteiligter Rechtsanwälte vielfach zu hoch angesetzt. Hier hilft nur eine konsequente juristische "Gegenwehr", um weiteren Schaden abzuwehren. Vor allem sollten Sie keine Unterlassungserklärung im Rahmen einer Abmahnung unterzeichnen, bevor Sie mit Ihrem Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht gesprochen haben.

Ihr Rechtsanwalt im Wettbewerbsrecht zu auftretenden Kartellrechtsfragen

Ihr Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht berät und vertritt Sie auch in Kartellrechtsangelegenheiten. Bei den Fragen zum lauteren Wettbewerb geht es darum, dass einzelne Marktteilnehmer sich durch unfaire Geschäftspraktiken unberechtigte Vorteile verschaffen. Im Kartellrecht geht es um die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung.

Von einem solchen Missbrauch kann man insbesondere ausgehen

  • wenn ein Wettbewerber direkt oder indirekt unrechtmäßig behindert oder ohne einen sachlichen Grund abweichend behandelt wird als andere Wettbewerber;
  • wenn die Marktstellung ausgenutzt wird, um ohne sachlichen Grund Vorteile bei anderen Unternehmen geltend zu machen;
  • Verbrauchern Preise oder Geschäftsbedingungen diktiert werden, die nicht auf der Basis eines normalen Marktgeschehens entstanden sind &
  • Wettbewerbern Informationen oder Zugänge zu unverzichtbaren Infrastrukturen (wie Internetanschlüssen oder der Stromversorgung) verwehrt werden.

Hier kommt es sehr auf die individuellen Umstände des Einzelfalls an.

Ihr Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht prüft und bewertet Ihren Fall, um Ihnen dann alle Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

Im Zweifel immer erst zum Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht

In wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen drohen bei falscher Herangehensweise stets erhebliche Nachteile und Kosten. Bei wettbewerbsrechtlichen Problemstellungen sprechen Sie uns sofort an. Wir helfen Ihnen, wettbewerbsrechtliche Probleme zu lösen und stehen Ihnen kompetent und engagiert zur Seite.



Wir kennen uns im Wettbewerbsrecht aus.

Fragen Sie uns, wenn es um Ihre Wettbewerber und Ihr Recht geht.

Es würde uns sehr freuen, Sie im Kreise der Mandantschaft der Admody Rechtsanwälte Aktiengesellschaft begrüßen zu dürfen. Kontaktieren Sie uns jetzt.





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