Bundespatentgericht:
Beschluss vom 1. Juli 2003
Aktenzeichen: 3 Ni 42/01
(BPatG: Beschluss v. 01.07.2003, Az.: 3 Ni 42/01)
Tenor
Das Urteil des Senats vom 30. Juni 2003 wird wegen einer offenbaren Unrichtigkeit iSv § 95 PatG insoweit berichtigt, als im Tenor nach dem Wort "Fassung" folgende Formulierung eingefügt wird "oder auf die Patentansprüche 6, 8, 14 oder 15".
Gründe
Es ist offenbar, dass sich der Ausspruch der teilweisen Nichtigerklärung des Streitpatents im Tenor nicht auf die nicht mit der Nichtigkeitsklage angegriffenen Patentansprüche 6, 8, 14 oder 15 beziehen sollte. Die genannte Einfügung dient somit der Beseitigung der offenbaren Auslassung und somit der Klarstellung des Urteilsausspruchs.
Hellebrand Köhn Brandt Pr
BPatG:
Beschluss v. 01.07.2003
Az: 3 Ni 42/01
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