Bundespatentgericht:
Beschluss vom 2. Oktober 2002
Aktenzeichen: 32 W (pat) 213/01

(BPatG: Beschluss v. 02.10.2002, Az.: 32 W (pat) 213/01)

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Gründe

I.

Die Anmeldung der Wortmarke Aqua-Color-Finishfür die Waren Holzteile für den Bastelbereich, für die Spielwaren- und Schmuckherstellung, insbesondere Holzperlen und -kugeln; Spiele, Spielzeug und deren Teile; Turn- und Sportartikel, soweit in Klasse 28 enthalten; Christbaumschmuckhat die Markenstelle für Klasse 28 mit Beschluss vom 28. Juni 2001 zurückgewiesen, weil das angemeldete Zeichen die beanspruchten Waren hinsichtlich ihrer Bemalung beschreibe.

Gegen diese Entscheidung hat der Anmelder Beschwerde eingelegt. Er ist der Ansicht, die beanspruchte Kombination sei nicht als gebräuchlich nachweisbar. "Aquacolor" gebe es nicht, sondern nur "watercolor"; "Finish" sei mehrdeutig.

Der Anmelder beantragt sinngemäß, den Beschluss vom 28. Juni 2001 aufzuheben.

Zum Gegenstand des Verfahrens wurden Internetrecherchen des Senats gemacht, die Farbbezeichnungen, Lackierungen (Colorfinish, mahagony color finish) und im Zusammenhang mit Gitarren "water color finish" betreffen.

II.

Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Der begehrten Eintragung in das Markenregister steht das Eintragungshindernis nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG entgegen.

Als nachweisbare beschreibende Aussage für eine Oberflächenlackierung fällt die angemeldete Marke unter diese Vorschrift. Sie schließt nämlich Zeichen von der Eintragung aus, die ausschließlich aus Angaben bestehen, die im Verkehr zur Bezeichnung der Art und der Beschaffenheit der Waren dienen können.

Hiervon ausgehend kann festgestellt werden, dass die Bezeichnung "aqua color finish" von den Mitbewerbern zum freien beschreibenden Gebrauch benötigt wird.

Dies gilt auch für die vorliegend beanspruchten Waren. Holzteile für den Bastelbereich werden oft lackiert. Zu Spielen gehören auch Brettspiele, wie Schach o.ä., bei denen eine Lackierung zu einem schönen und wertvollen Aussehen verhelfen. Spielzeug und Christbaumschmuck sind insbesondere, wenn sie aus Holz sind, ebenfalls oft lackiert. Zu Turnartikeln gehören Keulen für das Bodenturnen, zu Sportartikeln Billardstöcke. Beide sind meist aus Holz und lackiert.

Bei all diesen Dingen spielt die Lackierung eine Rolle hinsichtlich ihres Aussehens, auf das der Verbraucher Wert legt, so dass mit "aqua color finish" für die Verbraucher maßgebliche Eigenschaften beschrieben werden können.

Dr. Albrecht Sekretaruk Engels Hu






BPatG:
Beschluss v. 02.10.2002
Az: 32 W (pat) 213/01


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