Bundespatentgericht:
Beschluss vom 25. Juni 2001
Aktenzeichen: 20 W (pat) 32/00
(BPatG: Beschluss v. 25.06.2001, Az.: 20 W (pat) 32/00)
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Gründe
I Das Patent 39 34 314 wurde wegen fehlender erfinderischer Tätigkeit widerrufen.
Die Beschwerdeführerin erklärt in der mündlichen Verhandlung die Teilung des Patents derart, daß von dem Patent der Gegenstand des erteilten Patentanspruchs 2 abgetrennt wird.
Sie stellt zuletzt den Antrag, den angefochtenen Beschluß aufzuheben und das Patent in vollem Umfang aufrechtzuerhalten, hilfsweise das Patent aufrechtzuerhalten auf der Grundlage des Patentanspruchs 1 gemäß Hilfsantrag 1.
Die Beschwerdegegnerin stellt den Antrag, die Beschwerde zurückzuweisen.
Der Patentanspruch 1 lautet nach der Patentschrift wie folgt:
"1. Verfahren zum Steuern eines RDS-Empfängers mit einem Voreinstellkanalspeicher, der Speicherpositionen für eine Vielzahl von Frequenzdaten (Alternativfrequenzen AF) für jeden Voreinstellkanal (mch) enthält und der RDS-Rundfunkwellen empfangen kann, die ein Datensignal (PI-Daten) einschließen, das die Sendefrequenzen einer Senderkette wiedergibt, wobeider Empfänger eine voreinstellbare Empfangsfunktion zum Auslesen von AF-Daten vom Voreinstellkanalspeicher auf einen Auslesebefehl und zum Empfangen einer Frequenz, die den ausgelesenen AF-Daten entspricht, und eine Programmnachlauffunktion hat, um die Empfangsfrequenz des Empfängers auf eine Frequenz einer anderen Rundfunkwelle zu verschieben, die dasselbe Programm, wie die gerade empfangene Rundfunkwelle überträgt, um den Empfangssignalpegel des Empfängers über einem vorbestimmten Wert zu halten, dadurch gekennzeichnet, daß ermittelt wird, ob die Empfangsfrequenz durch die Programmnachlauffunktion während eines vorgegebenen Empfangszeitintervalls geändert worden ist, AF-Daten der Senderkette dadurch ausgelesen werden, daß ein Datensignal aus der empfangenen geänderten Senderwelle entnommen wird, wenn die empfangene Senderwelle geändert worden ist, und die AF-Daten des Voreinstellkanalspeichers durch die ausgelesenen AF-Daten der Senderkette neu geschrieben werden, falls die empfangene Senderwelle zur gleichen Senderkette gehört."
Der Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag lautet:
"1. Verfahren zum Steuern eines RDS-Empfängers mit einem Voreinstellkanalspeicher, der Speicherpositionen für eine Vielzahl von Frequenzdaten (Alternativfrequenzen AF) für jeden Voreinstellkanal (mch) enthält und der RDS-Rundfunkwellen empfangen kann, die ein Datensignal enthalten, das die Sendefrequenzen einer Senderkette wiedergibt, wobeider Empfänger eine voreinstellbare Empfangsfunktion zum Auslesen von AF-Daten vom Voreinstellkanalspeicher auf einen Auslesebefehl und zum Empfangen einer Frequenz, die den ausgelesenen AF-Daten entspricht, und eine Programmnachlauffunktion hat, um die Empfangsfrequenz des Empfängers auf eine Frequenz einer anderen Rundfunkwelle zu verschieben, die dasselbe Programm, wie die gerade empfangene Rundfunkwelle überträgt, um den Empfangssignalpegel des Empfängers über einem vorbestimmten Wert zu halten, wobei - ermittelt wird, ob die Empfangsfrequenz durch die Programmnachlauffunktion während eines vorgegebenen Empfangszeitintervalls geändert worden ist,
- AF-Daten der Senderkette dadurch ausgelesen werden, dass ein Datensignal aus der empfangenen, geänderten Senderwelle entnommen wird, wenn die empfangene Senderwelle geändert worden ist, und - die AF-Daten in einem Schritt (77) und in einem Schritt (80) im Voreinstellkanalspeicher durch die ausgelesenen AF-Daten der Senderkette neu geschrieben werden, falls die empfangene Senderwelle zur gleichen Senderkette gehört, wobei - der Voreinstellkanalspeicher eine begrenzte Anzahl von AF-Daten für einen Voreinstellkanal (mch) gegenüber dem Speicher für die Programmnachlauffunktion hat."
Erörtert wurde ua folgende Entgegenhaltung:
DE 34 48 043 C2.
II Die Sache ist entscheidungsreif. Davon abgesehen, daß der Patentinhaber in der mündlichen Verhandlung die Absicht geäußert hat, eine sofortige Entscheidung über das Stammpatent herbeizuführen, kann unabhängig vom Schicksal der Teilungserklärung nach § 39 Abs 3 PatG entschieden werden (BPatG BlfPMZ 2001, 108 - Basisstation).
Der Gegenstand des Patents ist nach den §§ 1 und 4 PatG nicht patentfähig.
1. Der Anspruch 1 nach Hilfsantrag ist nicht rechtsbeständig, sein Gegenstand ist dem Fachmann durch DE 34 48 043 C2 nahegelegt.
Nach der Entgegenhaltung (vgl die Zeichnung iVm Sp 3 Z 7 bis 38) enthält das digitale Datensignal einer Rundfunkwelle eine Folge von einzelnen, auf die jeweiligen Sender einer Senderkette optimierten Listen alternativer Frequenzen. Die Betriebsfrequenz der einzelnen Sender der Senderkette steht jeweils am Anfang jeder Liste, maW: am Anfang jeder Liste steht diejenige Frequenz der Zentralstation, auf welche die Liste speziell zugeschnitten ist.
Der bekannte RDS-Empfänger empfängt und decodiert dieses digitale Datensignal, und es wird diejenige Liste ausgewählt, die für ihn gilt, bei der die erste Frequenz einer Liste mit seiner Abstimmfrequenz übereinstimmt. Diese Liste wird im Empfänger gespeichert und für die Optimierung der Abstimmung verwendet (Sp 3 Z 49, 50): Die Programmnachlauffunktion kann selbsttätig dann erfolgen, wenn der augenblicklich empfangene Sender nicht mehr empfangswürdig ist. Es wird selbsttätig auf eine in der Liste enthaltene alternative Frequenz abgestimmt und dabei diejenige ausgesucht, die den bestmöglichen Empfang liefert.
Es liegt im Bereich fachmännischen Handelns, ein Autoradio mit Stationstasten und folglich mit einem Voreinstellkanalspeicher auszustatten. Dann wird man bei der Kanalwahl stets die Liste abspeichern, die für den momentan abgestimmten Sender gültig ist, dh deren erste Frequenz der Abstimmfrequenz entspricht, und diese Liste zum Optimieren der Abstimmung heranziehen. Da beim Optimieren auf eine alternative Frequenz umgeschaltet wird, wenn der momentan eingestellte Sender nicht mehr empfangswürdig ist, wird die im Voreinstellkanalspeicher abgespeicherte Liste in der Regel nicht mehr mit der AF-Liste der neu empfangenen Sendestation, dh mit der nunmehr eingestellten Zentralstation, übereinstimmen. Dann muß aber zur Optimierung die AF-Liste dieser AF-Frequenz selektiert und im Voreinstellkanalspeicher neu abgespeichert werden. Dabei beachtet man in der Regel vorgeschriebene Zeitintervalle, damit nicht schon eine relativ kurzzeitige Verschlechterung der Empfangsqualität zu einem Senderwechsel führt. Das Abspeichern läuft im einzelnen wie folgt ab:
Zum Ausführen der Programmnachlauffunktion benötigt der Empfänger die Folge der einzelnen, auf die jeweiligen Sender einer Senderkette optimierten Listen alternativer Frequenzen. Wenn der Rundfunkempfänger im On-Line-Betrieb arbeitet (Entgegenhaltung Sp 3 Z 46 bis 49), so wird der Fachmann dabei zum Optimieren des Empfangs die Folge der Listen decodieren und abspeichern (Schritt 77), um aus den abgespeicherten Listen diejenige herauszusuchen, und in den Voreinstellkanalspeicher zu schreiben (Schritt 80), deren erste Frequenz mit der augenblicklichen Abstimmfrequenz übereinstimmt.
Da im Einzelfall die Anzahl von alternativen Frequenzen einer Liste erheblich unter den maximal zulässigen 25 Frequenzen liegt (Sp 3 Z 27 bis 32), so genügt es, wenn im Voreinstellspeicher nur eine begrenzte Anzahl von AF-Daten gespeichert wird.
Ob man für jedes voreinstellbare Rundfunkprogramm eine eigene Liste abspeichert, mithin einen eigenen Voreinstellkanalspeicher anlegt, ist lediglich eine Frage des Speicheraufwandes.
2. Auf den Hauptantrag braucht nicht gesondert eingegangen zu werden, weil sein Anspruch 1 den Gegenstand des Anspruchs 1 nach Hilfsantrag mit umfaßt und daher aus den gleichen Gründen nicht rechtsbeständig ist.
Dr. Anders Obermayer Dr. Hartung Dr. van Raden Mr/Be
BPatG:
Beschluss v. 25.06.2001
Az: 20 W (pat) 32/00
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