Landgericht Düsseldorf:
Urteil vom 10. November 2010
Aktenzeichen: 34 O 99/10

(LG Düsseldorf: Urteil v. 10.11.2010, Az.: 34 O 99/10)

Tenor

Der Beklagten wird untersagt,

es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verhängen­den Ord-nungsgeldes bis zu 250.000,--€, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollziehen an dem Geschäftsführer, \

.

im geschäftlichen Verkehr für eine Behandlung mit dem Gerät "Aaaaa" zu werben:

\11

1.

"Schlank durch Ultraschall",

2.

"Die Fett-Weg-Revolution ... ",

3.

"Fettabbau durch Ultraschall Sicher -Sanft -Schmerzfrei",

4.

"für einen Körper nach Maß",

5.

"Cellulite und Fett-weg -ohne OP",

6.

"Der Aaaaa von Bbbbbb ist die Alternative zur operativen Fettabsaugung",

7.

"Es ist ein neues, außergewöhnliches und innovatives System, mit dem sich gezielt Fettpolster und Cellulite behandeln lassen",

8.

"Der Aaaaa bringt Fettzellen zum Platzen",

9.

"Um für immer schlank zu werden, muss niemand mehr unters Messer. Eine neue Technologiemacht es möglich. Der Aaaaa-Ultraschallkopf ist die beste Kombination für Lösung von Depotfett, Aufbrechen der Fettzellen, Entschlackung, Straffung und Formung. Es bewirkt ein unmittelbares, unglaubliches Resultat",

10.

"Deutlich weniger Bauch",

11.

"Bereits nach zwei Behandlungen am Bauch wurde eine

durchschnittliche Umfangreduzierung von 3 cm gemessen.

Erfahrungen in der Praxis bestätigen die Ergebnisse",

12.

"Der Erfolg ist sichtbar!" ,

13.

Genau wie beim Fettabbau führt eine Behandlung mit Aaaaa zu einer sichtbaren Reduzierung bis hin zur Entfernung der Cellulite",

14.

"Mit dem Vakuumkopfwird die Haut so exakt angesaugt, dass die Fettzellen und somit die lästigen Dellen in dem adipösen Bereich mittels Ultraschall gezielt zerstört werden",

15.

"Cellulite ade",

. 16. "Das Ergebnis der Behandlucng ist ... die Linderung oder gar Beseitigung der Orangen haut sowie eine messbare Umfangsverminderung der Oberschenkel",

17. "Winkarm ade",

18.

"Bereits nach wenigen Behandlungen werden die Oberarme straffer und fester. Der lästige "Schwabbelarm" gehört damit endgültig der Vergangenheit an",

19.

"Wie es funktioniert ... Bringt man Ultraschall einer bestimmten Frequenz in eine Fett-zelle ein, entsteht ab einer gewissen Intensität der Vorgang der Kavitation. Beim Vor-gang der Kavitation werden in Flüssigkeiten durch Unterdruck Blasen erzeugt, die in der Überdruckphase wieder implodieren. Bei diesem Vorgang entstehen hohe lokale Drücke und Temperaturen, die letztlich die Zelle perforieren und zerstören und die chemischen Prozesse, die die Fettmoleküle aufspalten. Dieser Ablauf zerstört die Fettzelle, die die Ultraschallenergie aufgenommen hat, mechanisch und thermisch. Dieser Vorgang, so marzialisch er klingen mag, ist völlig schmerzfrei und betrifft nur die behandelten Fettzellen, da Ultraschall in der Eigenfrequenz des Fettes der Zelle genutzt wird.",

jeweils sofern dies geschieht wie in Anlage K 1 wiedergegeben,

20. mit der bildlichen Darstellung vor und nach der Behandlung und/oder mit den dazugehörigen Texten:

insbesondere zu werben:

20.1.

Genau wie beim Fettabbau führt eine Behandlung mit dem ' AAAAA zu einer sichtbaren Reduzierung / Entfernung der Cellulite. Am Gerät lassen sich speziell für die Cellulite Behandlung vorgesehene Einstellungen vornehmen lästige

Dellen können mittels Ultraschall gezielt vernichtet werden.

20.2.

Nach wenigen Behandlungen und in kürzester Zeit lässt

sich der Erfolg messen:

Verbesserung der Hautfestigkeit und Elastizität

Verringerung des Umfanges bis zu 2 Kleidergrößen

Deutliche Verbesserung der Hautstruktur

Sichtbar weniger Orangenhaut

20.3.

Eine Umfangreduzierung von bis zu 10 cm ist mit dem CCCCCC möglich

20.4.

Hartnäckige Pölsterchen verschwinden dauerhaft.

Bereits nach einmal "Wavern" kann der Bauch 3 cm flacher sein!

Bel 6 Behandlungen sind bis zu 10 cm möglich.

20.5.

AAAAA

Hier folgt ein Bild

Mit dem AAAAA wird hochintensive gebündelte Ultraschallenergie auf das uner-wünschte Fett gerichtet. Die Haut, Gefäße und Muskeln bleiben unverletzt, nur die Fettzellen unter der Haut werden zerstört.

Das unerwünschte Fett wird dauerhaft beseitigt -zurück bleiben ein flacherer Bauch, eine schmalere Taille, schlankere Beine und ein strafferer Po.

20.6.

Bereits nach der ersten Behandlung reduziert sich der Umfang des Oberarms.

Die Haut wird fester und straffer. Der sogenannte "Winkarm" gehört der

Vergangenheit an.

21. "Ein Körper nach Maß

Kein Wunschdenken mehr, sondern mit dem AAAAA

von Bbbbbb möglich. Dies ist ein neuentwickelter Ultraschall für die

nicht invasive Methode zur Fettreduktion und Körperformung",

22.

"Damit werden gezielt Fettpolster minimiert, der Körperumfang reduziert und die Figur optimiert",

23.

"Diese neuartige Technologie unterscheidet sich wesentlich von den bisher eingesetzten Verfahren zur Fettentfernung, der Fettabsaugung sowie der Fett-Weg-Spritze. Wo keine Fettzellen mehr sind, kann sich kein Fettpolster mehr bilden",

24.

"Was ist Kavitation

Der Schall pflanzt sich in Form von Expansionswellen und Kompressionswellen in Flüssigkeit fort. Ist die Intensität des Schalls hoch genug, werden in der Flüssigkeit Mikrobläschen erzeugt. Diese Blasen wachsen zunächst an, um danach wieder zu kollabieren. Das Implodieren der Blasen führt zu hohen lokalen Temperatur und Druckspitzen und den damit verbundenen chemischen Prozessen, welche die Fettzellen schmelzen lassen. Das Aufbrechen der Fettzellen basiert somit auf dem mechanischen Effekt der Kavitation -der Bildung und Auflösung von Hohlräumen in Flüssigkeiten durch Druckschwankungen, womit die Zellen zerstört werden",

25.

"Über den Schallkopf wird kontrolliert fokussiert Ultraschall bis in die Tiefe der Fett-schicht abgegeben. Die Fettzellen im Unterhaut-Fettgewebe werden dann durch den Schall verflüssigt, aufgelöst und entfernt. Da die Technologie selektiv ist, zerstört sie nur die Fettzellen und lässt wichtige Strukturen wie Bindegewebe, Nerven und Blutgefäße unberührt und intakt. Durch den Schall werden die Fettzellen unter der Haut aufgebrochen ohne die Haut zu verletzen",

26.

„Um für immer schlank zu werden, braucht niemand mehr unter das Messer. Modernster Fettabbau mittels Ultraschall! Eine neue Technologie macht es möglich",

27.

"Der AAAAA funktioniert nach der ,cavitation theory'. Es verwendet den Ultraschallbe-reich zwischen (40kHz­1 Mhz), um intensive Vibrationen auszulösen, .die die Fettzel-len irreversibel schädigen und dadurch zerstören. Auf diese Weise wird tiefes und hartnäckiges Fett nachhaltig reduziert. Das Abfallprodukt Fett wird über das Lymph-system abtransportiert",

28.

"Er kann das subkutane Fett aufbrechen, Cellulite bekämpfen, die Lymphdrüsen anregen und die Fettzellen entladen",

29.

"Fett-Weg ohne OP Aaaaa ist die Alternative zur operativen Fettabsaugung. Es ist ein neues, außergewöhnliches und innovatives System, mit dem sich gezielt Fettpolster und Cellulite behandeln lassen. Insbesondere geeignet für Reiterhosen, Ober-u. Unterbauch, Po, Love Handles, Hüften, Arme und lokale Fettdepots. Der AAAAA kann die Fettzellen zum Platzen bringen",

30.

"Die AAAAA-6-S-Methode:

Sicher

Schnell

Sofort

Sichtbar

Schmerzfrei

Schonend",

31.

"Während der Ultraschall-Behandlung wird mit dem AAAAA kontinuierlich über die Problemzone gefahren, wobei ein gleichzeitig appliziertes Vakuum die Haut ansaugt. Die miteinander korrespondierenden Ultraschallwellen erzeugen Kompression und Dekompression im Gewebe. Die entstehenden Mikrobläschen (Kavitation) werden immer größer und bringen die Fettzellen zum Implodieren und zerstören sie damit",

32.

"Bei jeder Behandlung werden an den nötigen Stellen ca. 200 bis 300 Gramm Fett gezielt und nachhaltig entfernt",

33.

"Das freigesetzte Fett wird zusammen mit den Zellresten durch körpereigene Prozesse abgebaut, in dem es langsam absorbiert wird. Das Fett wird im Stoffwechsel verstoffwechselt, praktisch wie eine gehaltvolle Mahlzeit, und über Leber und Niere ausgeschieden",

34.

"Durch das spezifische Frequenzspektrum des Schalls

werden ausschließlich Fettzellen des Unterhaut­Fettgewebes angegriffen",

35.

"Eine weitere Methode zur Zerstörung von Fettzellen ist die Applikation von nieder-und hochfrequenten Ultraschallwellen. Diese Methode stellt ein optimal schonendes Verfahren dar, um Fettansammlungen aufzulösen (Kavitation). Immer. wenn der Kör-per mit elektrischem Strom in Berührung kommt, entsteht physikalisch gesehen ein Widerstand. Diese hoch-bzw. niederfrequenten Ultraschallwellen reizen und erhitzen die Zellmembranwände. Es kommt zu einer Bläschenbildung an der Zellmembranwand. Diese Mikrobläschen werden großer und implodieren schließlich. Diesen Vorgang bezeichnet man als Kavitation",

jeweils sofern dies geschieht, wie in Anlage K 2 wiedergegeben.

II.

Die Beklagte wird verurteilt,

an den Kläger 166,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten

über dem Basiszinssatz seit dem 11.06.2010 zu zahlen.

III.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

IV.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 35.000,--€. Die Sicherheitsleistung kann durch die Bürgschaft einer Großbank oder Sparkasse erbracht werden.

Streitwert: 35.000,00 Euro.

Tatbestand

Der Kläger ist ein eingetragener Verein, zu dessen satzungsgemäßen Aufgaben

auch die Wahrung der gewerblichen Interessen seiner Mitglieder gehört. Die Be­

klagte vertreibt ein Gerät namens "AAAAA" und wirbt für dieses mittels Pros­

pektwerbung und im Internet unter www.Aaaaa.de. Das Gerät arbeitet mit Ultra­

schall, das zu einer örtlichen Erwärmung des Gewebes führt.

Der Kläger hat die Beklagte zunächst abgemahnt und dann die einstweilige Verfü­

gung des Landgerichts Düsseldorf vom 26.04.2010 (12 0130/10) erwirkt, die er der

Beklagten zugestellt hat. Auf das Schreiben vom 10.05.2010, mit dem der Kläger die

Beklagte zur Abgabe einer Abschlusserklärung aufforderte, hat die Beklagte nicht . reagiert.

Der Kläger behauptet, dass eine Reduzierung von Übergewicht durch die äußerliche Anwendung mittels Ultraschall nicht belegt sei. Deshalb verstießen die tenorierten Werbeaussagen der Beklagten gegen das heilmittelwerberechtliche Irreführungsverbot des § 3 Nr. 1 HWG.

Der Kläger beantragt,

wie tenoriert.

Die Beklagte beantragt,

die Klage abzuweisen.

Sie behauptet, dass das Gerät Aaaaa über den Schallkopf kontrolliert und fokussiert Ultraschall bis in die Tiefe der Fettschicht abgebe. Die Fettzellen im unteren Fettgewebe würden aufgrund des Kavitationseffektes geschädigt und aufgelöst und das Fett dann über das Lymphsystem abtransportiert. Sie legt in Anlage B 1 Fotos von einigen Körpern vor und behauptet dazu, dass an diesen Probanden das Gerät getestet wurde mit dem Ergebnis, dass sie an Umfang verloren hätten. Weiter legt sie als Anlage B 2 einen Aufsatz von Herrn Gggggg, veröffentlicht in der Zeitschrift "Hhhhh" im Januar 2010 vor, wonach die Methode des Aaaaa zur Behandlung von "Reiterhosen", Fettpölsterchen und Fettdepots an Oberund Unterbauch, Po und Hüften geeignet ist. In den Anlagen B 3 bis B 10 legt sie weitere Studien zur Funktionsund Wirkungsweise der Fettverminderung durch Ultraschall vor.

Wegen des weiteren Sachund Streitstandes wird auf die zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen verwiesen. soweit sie zur Gerichtsakte gereicht wurden.

Gründe

Die zulässige Klage hat auch in der Sache Erfolg.

Der Kläger hat gegenüber der Beklagten einen Anspruch auf Unterlassung der

Bewerbung des Gerätes Aaaaa als Mittel zur Fettreduzierung.

Der Kläger ist gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG prozessführungsund anspruchsbe­

rechtigt. Aufgrund ständiger Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf I -20 U 194/08)

ist gerichtsbekannt, dass dem Kläger eine erhebliche Anzahl auf dem Markt der

Arzneimittelbranche tätiger Mitglieder angehört. so dass ein Missbrauch ausge­

schlossen ist.

Der Kläger hat gegenüber der Beklagten einen Anspruch auf Unterlassung des Be­

werbens des Aaaaa als Gerät zur Reduzierung von Fettpolstern im tenorierten

Umfang aus §§ 8 Abs. 1 Satz 1, 3 Abs. 1, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 3 Nr. 1· HWG.

Danach ist irreführende Heilmittelwerbung unzulässig, wenn Arzneimitteln. Medizin­

produkten, Verfahren, Behandlungen, Gegenständen oder anderen Mitteln eine

therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen beigelegt werden, die sie nicht haben.

Auf die streitgegenständliche Werbung für das Gerät Aaaaa findet das Heilmittelwerbegesetz gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 HWG Anwendung, weil es sich bei dem Aaaaa um einen Gegenstand und ein Verfahren handelt, bei dem sich die Werbeaussage auf die Beseitigung und Linderung eines Leidens und eines Körperschadens, nämlich der Fettleibigkeit bezieht. Die Werbung für das Gerät Aaaaa ist im tenorierten Umfang irreführend, weil dem Gerät die therapeutische Wirksamkeit des Abbaus von Körperfett und der Reduzierung von Cellulite beigelegt wird, obwohl diese Wirkungen nicht nachgewiesen sind.

Zwar trifft grundsätzlich den Unterlassungskläger die Darlegungsund Beweisbelastung für die Unrichtigkeit der Werbebehauptung. Dem Unterlassungskläger kommen allerdings Darlegungsund Beweiserleichterungen zugute, wenn es um wissenschaftlich umstrittene Wirkungen geht: Wer mit der therapeutischen Wirksamkeit eines Heilmittels wirbt, den Eindruck einer wissenschaftlich gesicherten Erkenntnis vermittelt, übernimmt die Gewähr für deren Richtigkeit und muss daher im Streitfall die wissenschaftliche Absicherung dieser Werbeangabe auch beweisen (OLG Düsseldorf, aaO, Orthomol). Der Nachweis der Wirksamkeit ist durch die Vorlage von Studien zu erbringen, die nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden sind (BGH GRUR 2009, 75, 77 -Priorin).

Den Anforderungen an einen wissenschaftlich fundierten Wirksamkeitsnachweis genügen die von der Beklagten vorgelegten Stellungnamen und Veröffentlichungen nicht. Die in Anlage B 1 vorgelegten Fotos mit den Messungen zum Umfang der Kör­perteile vor und nach der behaupteten Behandlung mit dem Gerät Aaaaa lassen schon nicht erkennen, ob es sich bei den Messungen um dieselben Personen handelt. Zudem ist nicht ausgeführt, welchen konkreten Behandlungen die Personen sich unterworfen haben. Es handelt sich nicht um eine wissenschaftlich begründete Studie, sondern lediglich um eine laienhafte Einzelfallbetrachtung. In dem als Anlage B 2 vorgelegten Aufsatz von Herrn Ggggg wird zwar die Methode der Fettreduktion mittels Ultraschall beschrieben. Es fehlt jedoch eine wissenschaftlichen Grundsätzen entsprechende Auswertung der Anwendungsergebnisse. Stattdessen wird nur ausgeführt, dass er "seit einigen Monaten im Besitz des Ultraschallgerätes Jjjjjj" sei und sich seine "Euphorie der Methode gegenüber mit perfekten Ergebnissen und nahezu explodierenden Anwenderzahlen bis heute mehr als bestätigt" habe. Welche Ergebnisse an wie vielen Personen aufgrund welcher konkreten Anwendung erzielt worden sind, wird nicht dargelegt; das Gerät Aaaaa wurde nicht genutzt. Bei Anlage B 3 handelt es sich lediglich um eine Zusammenfassung einer Studie, in der die konkrete Studie gerade nicht mit vorgetragen wird. Zudem genügt eine Studie mit 20 Patienten nicht den Anforderungen an eine wissenschaftliche Studie. Dies bestätigt auch die Beklagte, wenn sie mit Anlage B 3 die Ausschreibung zur "ersten interdisziplinär, wissenschaftlich geführten Untersuchung, Beschreibung und Evaluation der Wechselund Wirkmechanismen bei Verwendung von niederfrequentem Ultraschall zur Fettreduktion" vorlegt. Das zeigt, dass wissenschaftliche Erkenntnisse über die Behandlungserfolge mit dem Gerät Aaaaa noch nicht vorliegen. Das bestätigt auch Anlage B 5, wenn es dort in der "Conciusion" heißt: "Future studies will investigate various treatment regimens for improved bodycontouring re­sults." Anlage B 6 fehlt es schon deshalb an der Wissenschaftlichkeit, weil nur 10 Patienten untersucht wurden. Wissenschaftlich fundiert scheint lediglich der mit Anlage B 7 vorgelegte Bericht ,,Antifibrosklerotische Wirkung der Schockwellen-Therapie bei Lipödemen· und Cellulitis", der -wissenschaftlich korrekt -aber lediglich zu dem Ergebnis führt, dass "die Möglichkeit der Steuerung oder Anpassung der fibrogenen Cytokin-Werte durch Antioxidansen oder diätische Behandlungen neue pharmakologische und ernährungswissenschaftliche Horizonte bei der Behandlung von chronischen Krankheiten mit übermäßiger Fibrose eröffnet. Analog hierzu öffnet die Möglichkeit, fibrogene Cytokin-Werte durch die Entfernung von aldehyd ischen

LPO-Produkten aus dem ödematösen Gewebe durch die Schockwellentherapie neue therapeutische Horizonte für viele Frauen, die an Lipödemen und Cellulitis leiden." Therapeutische Horizonte sind noch kein wissenschaftlich fundierter Wirksamkeitsnachweis. Die Anlagen B 8 bis B 10 nehmen zu dem Gerät "Kkkkkk" ebenfalls in der Weise sehr einschränkend Stellung, dass "die Körperformung mit fokussiertem Ultraschall eine ideale Methode für Patienten ist, die eine Entfernung von kleinen oder mittleren Fettgewebsmengen benötigen und diese Variante anderen zeitraubenden und teilweise mehrfachen Behandlungen vorziehen." Auch diese Stellungnahme ist nicht als Wirksamkeitsnachweis für das Gerät Aaaaa zu werten, sondern lediglich als Indiz für eine mögliche erfolgreiche Therapie durch Ultraschall. Zu dem beworbenen Produkt Aaaaa nimmt keine der Studien Stellung.

Damit verstößt die streitgegenständliche Werbung gegen §§ 4 Nr. 11 UWG in Verbin­dung mit § 3 Nr. 1 HWG, da dem beworbenen Produkt Aaaaa eine Wirksamkeit hinsichtlich der Fettreduzierung beigelegt wurde, die wissenschaftlich nicht belegt ist.

Der Kläger hat gemäß § 12 Abs. 1 Satz·2 UWG Anspruch auf Erstattung der Kosten

für die Abmahnung in Höhe von 166,60 €. Die Zinsforderung ergibt sich aus §§ 286

• Abs. 1, 288 Abs. 1 BGB .

Die Kostenentscheidung folgt aus § 91 Abs. 1 ZPO, der Ausspruch Ober die vorläufige Vollstreckbarkeit beruht auf§ 709 ZPO.






LG Düsseldorf:
Urteil v. 10.11.2010
Az: 34 O 99/10


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