Bundespatentgericht:
Beschluss vom 13. Juli 2011
Aktenzeichen: 29 W (pat) 541/10

(BPatG: Beschluss v. 13.07.2011, Az.: 29 W (pat) 541/10)

Tenor

1. Auf die Beschwerde wird der Beschluss der Markenstelle für Klasse 35 des Deutschen Patentund Markenamtes vom 27. Mai 2010 aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Deutsche Patentund Markenamt zurückverwiesen.

2. Die Rückzahlung der Beschwerdegebühr wird angeordnet.

Gründe

I.

Das Wortzeichen Tv.deist am 23. Oktober 2009 zur Eintragung als Marke in das beim Deutschen Patentund Markenamt (DPMA) geführte Register für nachfolgende Dienstleistungen angemeldet worden (im Laufe des Beschwerdeverfahrens beschränktes und bereinigtes Verzeichnis, Anlage B 1 zum Schriftsatz vom 6. Juli 2011, Bl. 17 - 22 GA):

Klasse 35: Aktualisierung und Pflege von Daten in Computerdatenbanken Aktualisierung von Werbematerial Arbeitnehmerüberlassung auf Zeit Aufstellung von Kosten-Preisanalysen Auskünfte in Geschäftsangelegenheiten Beratung bei der Organisation und Führung von Unternehmen Beratung in Fragen der Geschäftsführung Beschaffungsdienstleistungen für Dritte [Erwerb von Waren und Dienstleistungen für andere Unternehmen] Betrieb einer Imund Exportagentur betriebswirtschaftliche Beratung Buchführung Buchprüfung Büroarbeiten Dateienverwaltung mittels Computer Dienstleistungen eines Bauträgers, nämlich organisatorische Vorbereitung von Bauvorhaben Dienstleistungen eines Steuerberaters, nämlich Erstellung von Steuererklärungen Dienstleistungen eines Wirtschaftsprüfers Durchführung von Auktionen und Versteigerungen im Internet Durchführung von Unternehmensverlagerungen Durchführung von Transkriptionen Einzelhandelsdienstleistungen in den Bereichen: Chemische Erzeugnisse, Anstrichmittel, Drogeriewaren, Kosmetikwaren und Haushaltswaren, Brennstoffe und Treibstoffe, Waren des Gesundheitssektors, Maschinen, Werkzeuge und Metallwaren, Bauartikel, Heimwerkerartikel und Gartenartikel, Hobbybedarf und Bastelbedarf, Elektrowaren und Elektronikwaren, Tonträger und Datenträger, sanitäre Anlagen, Fahrzeuge und Fahrzeugzubehör, Feuerwerkskörper, Uhren und Schmuckwaren, Musikinstrumente, Druckereierzeugnisse, Papierwaren und Schreibwaren, Büroartikel, Täschnerwaren und Sattlerwaren, Einrichtungswaren und Dekorationswaren, Zelte, Planen, Bekleidungsartikel, Schuhe und Textilwaren, Spielwaren, Sportwaren, Lebensmittel und Getränke, landwirtschaftliche Erzeugnisse, gartenwirtschaftliche Erzeugnisse und forstwirtschaftliche Erzeugnisse, Tabakwaren und sonstige Genussmittel Entwicklung von Nutzungskonzepten für Immobilien in betriebswirtschaftlicher Hinsicht (Facility management) Ermittlungen in Geschäftsangelegenheiten) Erstellen von Statistiken Erstellung von Abrechnungen (Büroarbeiten) Erstellung von betriebswirtschaftlichen Gutachten Erstellung von Geschäftsgutachten Erstellung von Rechnungsauszügen Erstellung von Steuererklärungen Erstellung von Wirtschaftsprognosen Erteilung von Auskünften in Handelsund Geschäftsangelegenheiten Fakturierung Geschäftsführung für darstellende Künstler Geschäftsführung für Dritte Geschäftsführung von Hotels im Auftrag Dritter Großhandelsdienstleistungen in den Bereichen: Chemische Erzeugnisse, Anstrichmittel, Drogeriewaren, Kosmetikwaren und Haushaltswaren, Brennstoffe und Treibstoffe, Waren des Gesundheitssektors, Maschinen, Werkzeuge und Metallwaren, Bauartikel; Heimwerkerartikel und Gartenartikel, Hobbybedarf und Bastelbedarf, Elektrowaren und Elektronikwaren, Tonträger und Datenträger, sanitäre Anlagen, Fahrzeuge und Fahrzeugzubehör, Feuerwerkskörper, Uhren und Schmuckwaren, Musikinstrumente, Druckereierzeugnisse, Papierwaren und Schreibwaren, Büroartikel, Täschnerwaren und Sattlerwaren, Einrichtungswaren und Dekorationswaren, Zelte, Planen, Bekleidungsartikel, Schuhe und Textilwaren, Spielwaren, Sportwaren, Lebensmittel und Getränke, landwirtschaftliche Erzeugnisse, gartenwirtschaftliche Erzeugnisse und forstwirtschaftliche Erzeugnisse, Tabakwaren und sonstige Genussmittelheliografische Vervielfältigungsarbeiten Herausgabe von Werbetexten Hilfe bei der Führung von gewerblichen oder Handelsbetrieben Informationen in Geschäftsangelegenheiten Kommerzielle Verwaltung der Lizenzierung von Waren und Dienstleistungen für Dritte Kundengewinnung und -pflege durch Versandwerbung (Mailing) Layoutgestaltung für Werbezwecke Lohnund Gehaltsabrechnung Mannequindienste für Werbeund verkaufsfördernde Zwecke Marketing [Absatzforschung] Marktforschung Meinungsforschung Nachforschung in Computerdateien [für Dritte] Nachforschungen in Geschäftsangelegenheiten Öffentlichkeitsarbeit [Public Relations) Onlineoder Katalogversandhandelsdienstleistungen im Bereich: Chemische Erzeugnisse, Anstrichmittel, Drogeriewaren, Kosmetikwaren und Haushaltswaren, Brennstoffe und Treibstoffe, Waren des Gesundheitssektors, Maschinen, Werkzeuge und Metallwaren, Bauartikel, Heimwerkerartikel und Gartenartikel, Hobbybedarf und Bastelbedarf, Elektrowaren und Elektronikwaren, Tonträger und Datenträger, sanitäre Anlagen, Fahrzeuge und Fahrzeugzubehör, Feuerwerkskörper, Uhren und Schmuckwaren, Musikinstrumente, Druckereierzeugnisse, Papierwaren und Schreibwaren, Büroartikel, Täschnerwaren und Sattlerwaren, Einrichtungswaren und Dekorationswaren, Zelte, Planen, Bekleidungsartikel, Schuhe und Textilwaren, Spielwaren, Sportwaren, Lebensmittel und Getränke, landwirtschaftliche Erzeugnisse, gartenwirtschaftliche Erzeugnisse und forstwirtschaftliche Erzeugnisse, Tabakwaren und sonstige Genussmittel Online-Werbung in einem Computernetzwerk Organisation und Durchführung von Werbeveranstaltungen Organisation und Veranstaltung von Modeschauen für werbeund verkaufsfördernde Zwecke Organisation von Ausstellungen und Messen für wirtschaftliche und Werbezwecke Organisationsberatung in Geschäftsangelegenheiten organisatorische Beratung organisatorisches Projektmanagement im EDV-Bereich Outsourcing-Dienste [Hilfe bei Geschäftsangelegenheiten] Personal-, Stellenvermittlung Personalanwerbung Personalauswahl mit Hilfe von psychologischen Eignungstests Personalleasing Personalmanagementberatung Plakatanschlagwerbung Planung und Überwachung von Unternehmensentwicklungen in organisatorischer Hinsicht Planung von Werbemaßnahmen Präsentation von Firmen im Internet Präsentation von Waren in Kommunikations-Medien für den Einzelhandel Preisvergleichsdienste Publikation von Druckerzeugnissen (auch in elektronischer Form) für Werbezwecke Publikation von Versandhauskatalogen Sammeln und Zusammenstellen von themenbezogenen Presseartikeln Schätzung von ungeschlagenem Holz Schätzungen auf dem Gebiet der Wolle Schaufensterdekoration Schreibdienste [Textverarbeitung] Schreibmaschinenarbeiten Sekretariatsdienstleistungen Sponsorensuche Sponsoring in Form von Werbung Stenografiearbeiten Systematisierung von Daten in Computerdatenbanken Telefonantwortdienst für abwesende Teilnehmer Telefonkostenabrechnung Überlassung von Zeitarbeitskräften Unternehmensberatung Unternehmensverwaltung Veranstaltung von Messen zu gewerblichen oder zu Werbezwecken Verbraucherberatung Verbreitung von Werbeanzeigen Verfassen von Werbetexten Verkaufsförderung [Sales promotion] [für Dritte] Vermietung von Büromaschinen und -geräten Vermietung von Fotokopiermaschinen Vermietung von Verkaufsautomaten Vermietung von Verkaufsständen Vermietung von Werbeflächen Vermietung von Werbeflächen im Internet Vermietung von Werbematerial Vermietung von Werbezeit in Kommunikations-Medien Vermittlung von Abonnements für Telekommunikationsdienste für Dritte Vermittlung von Adressen zu Werbezwecken Vermittlung von Handelsund Wirtschaftskontakten, auch über das Internet Vermittlung von Handelsgeschäften für Dritte, auch im Rahmen von ecommerce Vermittlung von Mobilfunkverträgen für Dritte Vermittlung von Verträgen für Dritte, über den Anund Verkauf von Waren Vermittlung von Verträgen für Dritte, über die Erbringung von Dienstleistungen Vermittlung von Verträgen mit Stromlieferanten Vermittlung von Werbeverträgen für Dritte Vermittlung von Zeitarbeitskräften Vermittlung von Zeitungsabonnements [für Dritte] Versandwerbung Verteilung von Warenproben zu Werbezwecken Verteilung von Werbematerial [Flugblätter, Prospekte, Drucksachen, Warenproben] Verteilung von Werbemitteln Vervielfältigung von Dokumenten Verwaltungstechnische Bearbeitung von Bestellungen Vorführung von Waren für Werbezwecke Warenund Dienstleistungspräsentationen Werbung, insbesondere Werbung durch Werbeschriften und Werbung im Internet für Dritte; Wertermittlungen in Geschäftsangelegenheiten Zusammenstellung von Daten in Computerdatenbanken Zusammenstellung von Waren für Dritte zu Präsentationsund Verkaufszwecken Klasse 38: Auskünfte über Telekommunikation Bereitstellen des Zugriffs auf ein weltweites Computernetzwerk Bereitstellen von Telekommunikationsverbindungenzu einem weltweiten Computernetzwerk Bereitstellung des Zugriffs auf Computerprogramme in Datennetzen Bereitstellung des Zugriffs auf Informationen im Internet Bereitstellung von Internet-Chatrooms Bereitstellung von Telekommunikationskanälen für Teleshopping-Dienste Dienste von Presseagenturen E-Mail Dienste Einstellen von Webseiten in das Internet für Dritte Elektronische Anzeigenvermittlung [Telekommunikation] elektronische Nachrichtenübermittlung elektronischer Austausch von Nachrichten mittels Chatlines, Chatrooms und Internetforen Fernschreibdienste Funkdienste Kommunikation durch faseroptische Netzwerke Kommunikationsdienste mittels Computerterminals Kommunikationsdienste mittels Telefon Leitungs-, Routingund Verbindungsdienstleistungen für die Telekommunikation Mobiltelefondienste Personenrufdienste [Rundfunk, Telefon oder mit anderen Mitteln elektronischer Kommunikation] Satellitenübertragung Sprachübermittlungsdienste (Sprachmitteilungsdienste) Telefaxdienste Telefondienste Telefonvermittlung Telegrafiedienste Telegrafieren Telegrammdienst [Depeschen] Telegrammübermittlung Telekommunikation Telekommunikation mittels Plattformen und Portalen im Internet Telekonferenzdienstleistungen Teletext-Dienste Übermittlung von Nachrichten Vermietung von Einrichtungen für die Telekommunikation Vermietung von Faxgeräten Vermietung von Geräten zur Nachrichtenübertragung Vermietung von Modems Vermietung von Telefonen Vermietung von Telekommunikationsgeräten Vermietung von Zugriffszeit auf globale Computernetzwerke Verschaffen des Zugriffs zu Datenbanken Weiterleiten von Nachrichten aller Art an Internet-Adressen (Web-Messaging)

Klasse 41: Anfertigung von Übersetzungen Ausund Fortbildungssowie Erziehungsberatung Auskünfte über Freizeitaktivitäten Auskünfte über Veranstaltungen [Unterhaltung] Bereitstellen von elektronischen Publikationen, nicht herunterladbar Berufsberatung Betrieb einer Diskothek Betrieb einer Modellagentur für Künstler Betrieb eines Clubs [Unterhaltung oder Unterricht] Betrieb eines Bücherbusses Betrieb eines Internats Betrieb eines Spielcasinos Betrieb von Museen [Darbietung, Ausstellungen] Betrieb von Nachtklubs Betrieb von Spielhallen Betrieb von Sportanlagen Betrieb von Vergnügungsparks Betrieb von zoologischen Gärten Betrieb von Feriencamps [Unterhaltung] Betrieb von Gesundheits-Klubs Betrieb von Golfplätzen Betrieb von Kindergärten [Erziehung] Betrieb von Sportcamps Betrieb von Varietetheatern Bücherverleih [Leihbücherei] Coaching Demonstrationsunterricht in praktischen Übungen Desktop-Publishing [Erstellen von Publikationen mit dem Computer] Dienste von Unterhaltungskünstlern Dienstleistungen bezüglich Freizeitgestaltung Dienstleistungen eines Fitnessstudios Dienstleistungen eines Verlages, ausgenommen Druckarbeiten Dienstleistungen eines Zeitungsreporters Digitaler Bilderdienst Dolmetschen der Gebärdensprache Durchführung von pädagogischen Prüfungen Durchführung von Spielen im Internet.

Mit Beschluss vom 27. Mai 2010 hat die Markenstelle für Klasse 35 die Anmeldung gemäß §§ 37 Abs. 1, 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG wegen fehlender Unterscheidungskraft und Freihaltebedürftigkeit zurückgewiesen. Sie hat zur Begründung ausgeführt, dass sich die sprachübliche Wortkombination "Tv.de" aus der Bezeichnung "Tv" für Television bzw. Fernsehen und der Internet-Länderkennung "de" für Deutschland zusammensetze. Das angemeldete Zeichen sei in Form einer Internetadresse gebildet und weise daher darauf hin, dass auf das Fernsehen via Internet zugegriffen werde. Denn Internet-Fernsehen sei üblich geworden; es würden alle möglichen Waren und Dienstleistungen über das Internet angeboten, wie eine Internetrecherche mit der Suchmaschine Google ergeben habe, bei der mit dem Suchwort "tv.de" ... Millionen und mit dem Suchwort "tv.de online" ... Millionen Treffer erzielt worden seien (Anlagen zum Beanstandungsbescheid vom 5. März 2010, Bl. 27 - 30 VA). Die angemeldete Bezeichnung stelle damit für die "hier beanspruchten Waren und Dienstleistungen lediglich eine unmittelbar beschreibende Angabe dar, indem auf deren Bestimmung und Thematik hingewiesen" werde, "nämlich die Waren und Dienstleistungen über das Internet - Fernsehen anzubieten, indem die Online-Adresse "Tv.de" gewählt" werde und mit den Dienstleistungen der Klasse 38 die technischen Bedingungen gewährleistet und umgesetzt würden. Diese rein beschreibende Angabe sei im Interesse der Mitbewerber des Anmelders freizuhalten und nicht geeignet, Unterscheidungskraft zu bewirken.

Hiergegen richtet sich die Beschwerde des Anmelders, mit der er sinngemäß beantragt, den Beschluss der Markenstelle für Klasse 35 des Deutschen Patentund Markenamtes vom 27. Mai 2010 aufzuheben.

Er ist der Ansicht, dass entgegen der Amtsauffassung keine absoluten Schutzhindernisse vorlägen.

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Akteninhalt Bezug genommen.

II.

Die nach § 66 Abs. 1 i. V. m. § 64 Abs. 6 MarkenG statthafte Beschwerde führt gemäß § 70 Abs. 3 Nr. 2 MarkenG zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das Deutsche Patentund Markenamt.

1. Das Verfahren vor dem DPMA leidet an einem wesentlichen Mangel. Denn die Entscheidung wurde auf eine ungenügend zwischen den einzelnen Dienstleistungen differenzierende Begründung gestützt.

a) Bei der Prüfung der absoluten Schutzhindernisse des § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 MarkenG sind grundsätzlich alle beanspruchten Waren und/oder Dienstleistungen zu würdigen (EuGH GRUR 2007, 425, 426 Rdnr. 32, 36 -MT&C/BMB; BGH GRUR 2009, 952 Rdnr. 9 -DeutschlandCard), wobei eine globale Begründung ausreicht, soweit dieselben Erwägungen eine Kategorie oder Gruppe der angemeldeten Waren und/oder Dienstleistungen betreffen (EuGH a. a. O. Rdnr. 37 -MT&C/BMB; GRUR 2008, 339, 342 Rdnr. 91 -Develey/HABM). Das bedeutet aber nur, dass dieselbe für verschiedene Waren und/oder Dienstleistungen maßgebliche Begründung nicht für jede einzelne Position des Waren/Dienstleistungsverzeichnisses wiederholt werden muss, sondern dass Gruppen von Waren und/oder Dienstleistungen zusammengefasst beurteilt werden können. Gegen diese Begründungspflicht wird daher verstoßen, wenn verschiedene Waren und/oder Dienstleistungen ohne weitere Begründung gleich behandelt oder überhaupt nicht gewürdigt werden.

b) Die Markenstelle hat nur pauschal behauptet, dass die angemeldete Bezeichnung "Tv.de" für die "hier beanspruchten Waren und Dienstleistungen lediglich eine unmittelbar beschreibende Angabe darstelle, indem auf deren Bestimmung und Thematik hingewiesen" werde, "nämlich die Waren und Dienstleistungen über das Internet - Fernsehen anzubieten, indem die Online-Adresse "Tv.de" gewählt" werde, und dass mit den Dienstleistungen der Klasse 38 die technischen Bedingungen dazu gewährleistet und umgesetzt würden. Hier fehlt eine konkrete Auseinandersetzung mit der Vielzahl der in den Klassen 35, 38 und 41 angemeldeten Dienstleistungen, die zu einem großen Teil gar nicht mit Internetfernsehen in Zusammenhang gebracht werden können.

aa) Schon der Umstand, dass die Markenstelle im Beanstandungsbescheid vom 5. März 2010 (Bl. 27 - 30 VA), auf den der angefochtene Beschluss zur Begründung Bezug nimmt, zweimal von "Waren und Dienstleistungen" spricht, obwohl das verfahrensgegenständliche Zeichen ausschließlich für Dienstleistungen angemeldet worden ist, offenbart bereits, dass sich die Markenstelle nur oberflächlich mit der Anmeldung befasst hat. Auch der schlichte Hinweis auf die bei der Internetrecherche unter www.google.de mit den Suchworten "Tv.de" und "Tv.de online" erzielten hohen Trefferzahlen nebst Vorlage von vier Ergebnisseiten zeigt, dass sich die Markenstelle mit den verschiedenen betroffenen Dienstleistungsbereichen nicht im Einzelnen befasst hat.

bb) Es reicht entgegen der Ansicht der Markenstelle nicht schon aus, dass alle beanspruchten Dienstleistungen im Internetfernsehen angeboten bzw. beworben werden können. Eine Sachaussage über die beanspruchten Dienstleistungen selbst kann die angemeldete Bezeichnung "Tv.de" nur dann sein, wenn sie deren Eigenschaften unmittelbar beschreibt, wenn ihr die maßgeblichen Verkehrskreise einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen oder wenn sie einen engen beschreibenden (funktionalen) Bezug zu den Dienstleistungen herstellt.

cc) In Klasse 35 werden zahlreiche Personal-, Büro-, Vermittlungs-, Schätzungs-, Buchhaltungs-, Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater-, Geschäftsführungsund Vermietungsdienstleistungen aufgeführt, die einer Erläuterung bedürfen, inwieweit die angemeldete Wortkombination "Tv.de" für diese einen beschreibenden Begriffsinhalt aufweisen soll.

dd) Auch in Klasse 38 befinden sich einige Dienstleistungskategorien, bei denen eine Erläuterung des beschreibenden Charakters des verfahrensgegenständlichen Zeichens erforderlich ist. Dazu gehören u. a. "E Mail Dienste" sowie sämtliche Fernschreib-, Telegrafie-, Telegrammund Vermietungsdienstleistungen.

ee) In Klasse 41 fehlt jegliche Begründung dafür, warum "Tv.de" für die dort angemeldeten Betriebsdienstleistungen, wie z. B. "Betrieb eines Internats", "Betrieb von Kindergärten [Erziehung]" oder "Betrieb von Sportcamps", oder für die "Anfertigung von Übersetzungen" ein Sachhinweis sein soll.

Die Markenstelle wird daher erneut in die Prüfung einzutreten haben, ob tatsächlich und gegebenenfalls für welche konkreten Dienstleistungen ein Freihaltebedürfnis bzw. eine fehlende Unterscheidungskraft des angemeldeten Zeichens festzustellen ist.

2. Die Rückzahlung der Beschwerdegebühr war nach § 71 Abs. 3 MarkenG anzuordnen. Dies entspricht der Billigkeit, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Beschwerde bei korrekter Sachbehandlung vermieden worden wäre.

Grabrucker Kortge Dorn Hu






BPatG:
Beschluss v. 13.07.2011
Az: 29 W (pat) 541/10


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