Bundespatentgericht:
Beschluss vom 9. Juli 2001
Aktenzeichen: 20 W (pat) 19/00

(BPatG: Beschluss v. 09.07.2001, Az.: 20 W (pat) 19/00)

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Gründe

I.

Die Anmeldung wurde zurückgewiesen, weil der Gegenstand des Anspruchs 1 aus

(1) DE 32 44 122 C2, bekannt sei.

Die Beschwerdeführerin stellt den Antrag, den angefochtenen Beschluß aufzuheben und das Patent zu erteilen mit dem Anspruch 1 vom 15. März 1999 und den ursprünglichen Ansprüchen 3 bis 7, im übrigen mit den ursprünglichen Unterlagen.

Der Anspruch 1 lautet:

"1. Verfahren zum Betreiben eines münzbetätigten Unterhaltungsgerätes mit - einer Symbol-Spieleinrichtung, die auf mit Symbolen belegten Umlaufkörpern hinter Ablesefenstern eine einen Gewinn oder Verlust angebende Symbolkombination anzeigt,

- mindestens einer Stoptaste zum vorzeitigen Anhalten mindestens eines Umlaufkörpers und - einem Mikroprozeßrechner zur Spielablaufsteuerung, dadurch gekennzeichnet, daß nach Betätigung der zu dem vorzeitig anzuhaltenden Umlaufkörper (5) gehörenden Stopptaste (23;24) vom Mikroprozeßrechner schrittweise nur bei jeder nachfolgenden Rastpositionen geprüft wird, ob das der Rastposition entsprechende Symbol (6) des Umlaufkörpers (5) Teil der bei Spielbeginn zufallsgesteuert festgelegten Symbolkombination ist, bis eine der gewinnbringenden Symbolkombination entsprechende nächste Stopposition des Umlaufkörpers (5) ermittelt und der Umlaufkörper (5) angehalten wird."

II.

Der Anspruch 1 ist nicht gewährbar, sein Gegenstand nach §§ 1 und 4 PatG nicht patentfähig, weil er am Anmeldetag dem Fachmann durch (1) nahelag.

a) Die Entgegenhaltung beschreibt ein münzbetätigtes Unterhaltungsgerät mit einer Symbolspieleinrichtung, die auf mit Symbolen belegten Umlaufkörpern 2, 3, 4 hinter Ablesefenstern eine einen Gewinn oder Verlust angebende Symbolkombination anzeigt (Sp 4 Z 15 bis 18, Sp 6 Z 27 bis 30). Die Umlaufkörper 3, 4 können mittels Stoptasten 31, 38 vorzeitig angehalten werden (Sp 4 Z 31 bis 35, Sp 5 Z 10 bis 13). Zu Spielbeginn bestimmt eine in der Regel als µP verwirklichte Spielablaufsteuerung 1 für die Umlaufkörper 2, 3, 4 Stillsetzadressen, dh, Zielrastpositionen, Stoppositionen und damit eine bei Stillsetzung der Umlaufkörper anzeigende Symbolkombination, da jede Rastposition einem Symbol entspricht (Sp 3 Z 60 bis 66, Sp 1 Z 9 bis 13).

Der bekannte Geldspielautomat wird nach folgendem Verfahren betrieben:

Wenn der Spieler einen der Umlaufkörper 3 oder 4 durch Drücken der ihm zugeordneten Stoptaste 31 bzw 38 vorzeitig stillsetzt, so wird eine Vergleicherschaltung 37 bzw 39 im Adressenvergleicher 28 aktiviert (Sp 4 Z 54 bis 62). Er vergleicht daraufhin abgespeicherte, ursprüngliche oder alternative Stillsetzadressen mit den aktuellen Positionsadressen des jeweiligen Umlaufkörpers. Stimmen die Adressen überein, bleibt der Umlaufkörper unverzüglich und damit unmittelbar an der ermittelten, nächstmöglichen Zielrastposition stehen (Sp 4 Z 36 bis Sp 5 Z 3 iVm Sp 4 Z 9 bis 18). Als Anzeige einer derartigen vorzeitigen Stillsetzung sieht der Spieler entweder Wiederholungssymbole oder Alternativsymbole, die in Kombination mit den übrigen Symbolen zu demselben Gewinn führen, wie die Symbole auf den ursprünglich zu Spielbeginn vom µP ermittelten Zielrastpositionen (Sp 3 Z 21 bis 26, Sp 4 Z 41 bis 59, Ansprüche 1 und 2). Der Spieler soll dadurch den Eindruck bekommen, er könne den Umlaufkörper durch Drücken der Stoptaste unmittelbar stillsetzen (Sp 3 Z 21 bis 29), wenngleich dies nur scheinbar der Fall ist.

Die alternativen Stillsetzadressen werden dadurch erzeugt, daß alle Adressen des Umlaufkörpers 3 bzw 4, dh, alle seine Rastpositionen, der Reihe nach daraufhin überprüft werden, ob der mit dem Stillsetzen sich jeweils anbahnende Gewinn mit dem ursprünglich ermittelten Gewinn übereinstimmen würde (Sp 4 Z 48 bis 62). Eine Übereinstimmung weist eine alternative Stillsetzadresse aus, die in einem Register 3 R abgelegt wird. Sie weist entweder auf ein Wiederholungs- oder ein Alternativsymbol hin.

b) Ob der Fachmann für sämtliche Rastpositionen eines Umlaufkörpers (alternative) Zielrastpositionen ermittelt, ist eine Frage des Speicherplatzes und der Rechenzeit. Wenn der Fachmann Speicherplatz sparen will und dafür mehr Rechenoperationen in Kauf nimmt, so speichert er nicht alle möglichen (alternativen) Zielrastpositionen des Umlaufkörpers ab, sondern prüft nach dem Drücken der Stoptaste nur die nachfolgenden Rastpositionen daraufhin, ob der mit ihnen auszuweisende Gewinn (oder Verlust) mit dem ursprünglich ermittelten Gewinn (oder Verlust) übereinstimmt und zwar so lang, bis Übereinstimmung besteht. Alternativsymbole bei der Überprüfung außer acht zu lassen, liegt dabei in seinem Belieben.

Wenn er zum Betreiben eines münzbetätigten Unterhaltungsgerätes nicht schon von sich aus überlegt, ob er für die Spielablaufsteuerung der Frage des erforderlichen Speicherplatzes oder der Rechenzeit Vorrang einräumt, so weist ihn zumindest (1) unmittelbar darauf hin (Sp 6 Z 19 bis 23: Anstatt die Stillsetzadressen abzuspeichern, ist grundsätzlich auch der Echtzeitbetrieb möglich).

Vorsitzender Richter Dr. Anders ist wegen Urlaubs verhindert, seine Unterschrift beizufügen. Obermayer Obermayer Dr. Hartung Dr. van Radenbr/Be






BPatG:
Beschluss v. 09.07.2001
Az: 20 W (pat) 19/00


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