Bundespatentgericht:
Beschluss vom 19. Dezember 2001
Aktenzeichen: 25 W (pat) 52/01
(BPatG: Beschluss v. 19.12.2001, Az.: 25 W (pat) 52/01)
Tenor
Der Beschluss vom 7. August 2001 wird wegen einer offenbaren Unrichtigkeit (§ 80 Abs 1 MarkenG) dahin berichtigt, dass Satz 2 des Tenors die Fassung
"Für die Dienstleistungen "Werbung, Unternehmensverwaltung, Erstellen von Programmen für die Datenverarbeitung" wird die Löschung der Marke 397 27 507 im Markenregister angeordnet."
erhält, da der Widerspruch auf diese Dienstleistungen beschränkt worden war und auch nur diese Dienstleistungen Gegenstand der Begründung waren.
Kliems Engels Brandt Fa
BPatG:
Beschluss v. 19.12.2001
Az: 25 W (pat) 52/01
Link zum Urteil:
https://www.admody.com/urteilsdatenbank/a4b14e4fb1ea/BPatG_Beschluss_vom_19-Dezember-2001_Az_25-W-pat-52-01