Bundespatentgericht:
Beschluss vom 21. Oktober 2002
Aktenzeichen: 30 W (pat) 207/01
(BPatG: Beschluss v. 21.10.2002, Az.: 30 W (pat) 207/01)
Tenor
Der Beschluss des Senats vom 16. September 2002 (30 W (pat) 207/01) wird auf Seite 2 dahingehend berichtigt, dass das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis in Zeile 3 hinter "und" wie folgt ergänzt wird:
-instrumente, Messgeräte zur Erfassung von physikalischen und
Gründe
Es liegt eine offenbare Unrichtigkeit im Sinne von § 80 Abs 1 MarkenG vor. Das ursprüngliche Waren- und Dienstleistungsverzeichnis wurde versehentlich nicht vollständig wiedergegeben.
Dr. Buchetmann Schramm Voit Ko
BPatG:
Beschluss v. 21.10.2002
Az: 30 W (pat) 207/01
Link zum Urteil:
https://www.admody.com/urteilsdatenbank/a532e2a1a4a7/BPatG_Beschluss_vom_21-Oktober-2002_Az_30-W-pat-207-01