Bundespatentgericht:
Beschluss vom 10. Oktober 2006
Aktenzeichen: 33 W (pat) 7/04
(BPatG: Beschluss v. 10.10.2006, Az.: 33 W (pat) 7/04)
Tenor
Der auf die mündliche Verhandlung vom 2. Mai 2006 ergangene Beschluss wird berichtigt wie folgt:
Auf Seite 6 im ersten Absatz wird im zweiten Satz zwischen die Worte "für" und "gegeben" ein "nicht" eingefügt.
Gründe
Es handelt sich um eine offenbare Unrichtigkeit gemäß § 80 Abs. 1 MarkenG. Sowohl aus dem Tenor als auch aus den Gründen ergibt sich, dass der Senat die Gefahr von Verwechslungen im vorliegenden Fall nicht für gegeben hält.
BPatG:
Beschluss v. 10.10.2006
Az: 33 W (pat) 7/04
Link zum Urteil:
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