Bundespatentgericht:
Beschluss vom 13. Oktober 2003
Aktenzeichen: 30 W (pat) 179/01

(BPatG: Beschluss v. 13.10.2003, Az.: 30 W (pat) 179/01)

Tenor

Auf die Beschwerde wird der Beschluß der Markenstelle für Klasse 6 des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 25. Juli 2001 aufgehoben, soweit die Anmeldung für die Waren

"Technische Öle und Fette; Schmiermittel; Brennstoffe (einschließlich Motorentreibstoffe) und Leuchtstoffe;

Unedle Metalle und deren Legierungen; Baumaterialien aus Metall; Schienenbaumaterial aus Metall; Kabel, Drähte, Litzen, Seile, Stangen, Bänder und Leiter aus Metall (für nichtelektrische Zwecke), (teilweise) mit oder ohne Ummantelungen, insbesondere aus Kunststoff und/oder Lacken und/oder Umspinnungen aus vorzugsweise Papier, Baumwolle, Glasgarn oder Glasseide; Schlosserwaren und Kleineisenwaren; Behälter, Bottiche und Container aus Metall;

Maschinen für die Metall-, Holz- und Kunststoffverarbeitung; Werkzeugmaschinen; Gießmaschinen; Werkzeughalter; Drehmaschinen, Fräsmaschinen, Bohrmaschinen, Schleifmaschinen, Formmaschinen, Hobelmaschinen, Stanzmaschinen, Stanzmaschinen, Poliermaschinen; Pressen, insbesondere Tiefziehpressen; Druckmaschinen; Maschinen und Geräte zur Zuführung, Beförderung und (Zwischen-)Lagerung von Gegenständen und Gütern; Motoren und Kupplungen, ausgenommen für Landfahrzeuge; Zubehörmaschinen und -teile zu vorgenannten Waren, soweit in Klasse 7 enthalten;

handbetätigte Werkzeuge und Geräte, soweit in Klasse 8 enthalten;

wissenschaftliche, Schifffahrts-, Vermessungs-, Wäge-, Mess-, Signal-, Zähl-, Registrier-, Überwachungs-, Prüf-, Schalt-, Steuer und Regelungsapparate und -instrumente sowie derartige Geräte und -anlagen; Funksprechgeräte; photographische, Film-, optische und (audiovisuelle) Unterrichtsapparate und -instrumente; Diaprojektoren;

verfahrbare Behälter, Bottiche und Container; Hubstapler; Transportkarren"

zurückgewiesen worden ist.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Gründe

I.

Zur Eintragung in das Markenregister angemeldet ist unter 300 79 650 die Bezeichnung CNC-PORTAL für die Waren und Dienstleistungen

"Technische Öle und Fette; Schmiermittel; Brennstoffe (einschließlich Motorentreibstoffe) und Leuchtstoffe;

Unedle Metalle und deren Legierungen; Baumaterialien aus Metall; Schienenbaumaterial aus Metall; Kabel, Drähte, Litzen, Seile, Stangen, Bänder und Leiter aus Metall (für nichtelektrische Zwecke), (teilweise) mit oder ohne Ummantelungen, insbesondere aus Kunststoff und/oder Lacken und/oder Umspinnungen aus vorzugsweise Papier, Baumwolle, Glasgarn oder Glasseide; Schlosserwaren und Kleineisenwaren; Behälter, Bottiche und Container aus Metall;

Maschinen für die Metall-, Holz- und Kunststoffverarbeitung; Werkzeugmaschinen; Gießmaschinen; Werkzeughalter; Drehmaschinen, Fräsmaschinen, Bohrmaschinen, Schleifmaschinen, Formmaschinen, Hobelmaschinen, Stanzmaschinen, Poliermaschinen; Pressen, insbesondere Tiefziehpressen; Druckmaschinen; Maschinen und Geräte zur Zuführung, Beförderung und (Zwischen-)Lagerung von Gegenständen und Gütern; Motoren und Kupplungen, ausgenommen für Landfahrzeuge; Zubehörmaschinen und -teile zu vorgenannten Waren, soweit in Klasse 7 enthalten;

Handbetätigte Werkzeuge und Geräte, soweit in Klasse 8 enthalten;

Computerprogramme und Computerbetriebsprogramme; Software und Betriebssoftware; auf (maschinenlesbaren) Datenträgern ge speicherte Programme für die Datenverarbeitung (Software), Daten und Datenbanken; Medien zum Speichern von Informationen, Daten, Signalen, Sprache, Text, Bildern und Tönen bzw. Melodien; maschinenlesbare Medien; Datenverarbeitungsgeräte, Computer und Computerperipheriegeräte; Geräte und Anlagen zur/zum Aufnahme, Empfang, Aufzeichnung, Übertragung, Be- und Verarbeitung, Umwandlung, Ausgabe und Wiedergabe von Informationen, Daten, Signalen, Sprache, Text, Bildern und Tönen bzw. Melodien; elektrische, elektrotechnische und elektronische Apparate und Geräte, soweit in Klasse 9 enthalten; wissenschaftliche, Schifffahrts-, Vermessungs-, Wäge-, Mess-, Signal-, Zähl-, Registrier-, Überwachungs-, Prüf-, Schalt-, Steuer- und Regelungsapparate und -instrumente sowie derartige -geräte und -anlagen; Apparate, Instrumente, Geräte und Anlagen für die Telekommunikation; Bildfunkgeräte; Funksprechgeräte; photographische, Film-, optische und (audiovisuelle) Unterrichtsapparate und -instrumente; Diaprojektoren; Kameras, Sensoren und Sensorelektronik sowie Zubehörteile dazu, soweit in Klasse 9 enthalten; sensorelektrische, sensorelektronische und sonsoroptische Elemente; Filmkameras; Photoapparate;

Verfahrbare Behälter, Bottiche und Container; Hubstabler; Transportkarren;

Druckereierzeugnisse; (periodisch erscheinende) Magazine, Zeitschriften und Zeitungen; (gedruckte) Veröffentlichungen, Prospekte und Dokumentationsunterlagen sowie Druckvorlagen; (Nachrichten-) Rundschreiben, Mitteilungsblätter; Bücher, Handbücher und Manuals; Adressbücher und (Inhalts-)Verzeichnisse; Photographien, Poster, Plakate, Bilder (Drucke und Gemälde); Atlanten und Karten; Buchhüllen; EDV-Ausdrucke und Broschüren; Computerprogramme, auf Papier oder Pappe bzw. Karton aufgezeichnet; graphische Reproduktionen und Darstellungen; graphische Drucke;

Unternehmensberatung; Organisationsberatung; betriebswirtschaftliche Beratung; Personalberatung; Marketing; Marktforschung und Marktanalyse; Meinungsforschung; Aufstellung von Statistiken; Vermittlung und Abschluss von Handelsgeschäften für andere; Vermittlung von Verträgen über Anschaffung und Veräusserung von Waren und über Dienstleistungen für andere; Werbung; Rundfunk-, Fernseh- und Kinowerbung; den Medienbereich betreffende Meinungsforschung und werbespezifische Beratung; Werbemittlung; Verteilung von Waren zu Werbezwecken; Planung, Organisation und Durchführung von Schulungen, Fernkursen, Seminaren, Ausstellungen, Messen, Konferenzen und Film-, Fernseh- und Videovorstellungen sowie -veranstaltungen für wirtschaftliche und Werbezwecke; Informationsdienste und Öffentlichkeitsarbeit (Public Relations); Vervielfältigung von Druckereierzeugnissen, (periodisch erscheinenden) Magazinen, Zeitschriften und Zeitungen, (gedruckten) Veröffentlichungen, Prospekten und Dokumentationsunterlagen sowie Druckvorlagen; (Nachrichten-) Rundschreiben, Mitteilungsblättern; Büchern, Handbüchern und Manuals, Adressbüchern und (Inhalts-)Verzeichnissen, Kalendern, Atlanten, Karten und Photographien sowie entsprechenden elektronischen Medien einschließlich CD-ROMs;

(elektronische) Kommunikationsdienstleistungen zur Nachrichten-, Informations-, Ton- und Bildübertragung, wie Bildschirmtextdienste, Fernschreibdienste, Fernsprechdienste, Fernsehdienste, Funkdienste, (Funk-)Telefondienste, Netzwerkdienste, Telegrammdienste, Telefondienste, Telegraphendienste, Telekommunikationsdienste, Telekopierdienste; Informationsdienstleistungen über den Rundfunk und durch elektronische Medien sowie Netze, wie dem Internet, WorldWideWeb (WWW) oder einem Intranet; elektronischer Briefdienst und elektronische Textübermittlung; Dienstleistungen des Rundfunks und Fernsehens, soweit in Klasse 38 enthalten; (computergestützte) Übertragung von Nachrichten, Informationen und Bildern; Nachrichtenübermittlung; Kommunikation unter Verwendung von Computern, Netzwerken und Satelliten; Telekommunikation, nämlich Betreiben einer Mailbox, Sammeln und Liefern von Nachrichten, Übermittlung von Mitteilungen an Mailboxen in angeschlossenen Systemen/Bereichen; Bereitstellung eines Zuganges zu Online-Informationen und zu Kommunikationsdienstleistungen; (technische) Beratung auf dem Gebiet von Informationstechnologien, Computern und Kommunikation;

Materialbearbeitung; Be- und Verarbeitung, Härtung sowie Oberflächenveredelung von Metallen und/oder Legierungen;

Ausbildung, Erziehung, Unterricht, Schulung und Weiterbildung; Publikationsdienstleistungen; Planung, Organisation und Durchführung von Schulungen, Fernkursen, Seminaren, Ausstellungen, Messen, Konferenzen, Film-, Fernseh- und Videovorstellungen sowie -veranstaltungen; Informationsdienste und Öffentlichkeitsarbeit (Public Relations), soweit in Klasse 41 enthalten; Veröffentlichung und Herausgabe von Druckereierzeugnissen, (periodisch erscheinenden) Magazinen, Zeitschriften und Zeitungen, (gedruckten) Veröffentlichungen, Prospekten und Dokumentationsunterlagen sowie Druckvorlagen, (Nachrichten-) Rundschreiben, Mitteilungsblättern und Büchern, Handbüchern und Manuals, Adressbüchern und (Inhalts-)Verzeichnissen, Kalendern, Atlanten, Karten und Photographien sowie entsprechenden elektronischen Medien (einschließlich CD-ROMs);

Dienstleistungen eines Programmierers; Entwicklung, Erstellung, Wartung und Aktualisierung von Programmen für die Datenverarbeitung (Software); Informationsdienstleistungen verschiedener Datenbanken, nämlich passiver und aktiver Abruf von Informationen in Daten- und Textform; Dienstleistungen eines Chemikers; Dienstleistungen eines Ingenieurs; Dienstleistungen eines Physikers; Erstellen von technischen Gutachten; technische Beratung und gutachterliche Tätigkeit; Verwaltung und Verwertung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten für andere; Redation, Erstellung und Gestaltung von Druckereierzeugnissen, (periodisch erscheinenden) Magazinen, Zeitschriften und Zeitungen, (gedruckten) Veröffentlichungen, Prospekten und Dokumentationsunterlagen sowie Druckvorlagen, (Nachrichten-) Rundschreiben, Mitteilungsblättern und Büchern, Handbüchern und Manuals, Adressbüchern und (Inhalts-)Verzeichnissen, Kalendern, Atlanten, Karten und Photographien sowie entsprechenden elektronischen Medien (einschließlich CD-ROMs); Vermietung von Computer-Software; Vermietung von Datenverarbeitungsgeräten; Dienstleistungen eines Industriedesigners; Dienstleistungen eines (Innen-)Architekten."

Die Markenstelle für Klasse 6 des Deutschen Patent- und Markenamts hat durch Beschluß der Prüferin die Anmelderin insgesamt zurückgewiesen. Zur Begründung ist im wesentlichen ausgeführt "CNC" stehe für "computerized numerical control". In Kombination mit "Portal" werde eine auf diese Weise gesteuerte Maschine, die zudem eine torartige Tragkonstruktion aufweise, bezeichnet.

Die Anmelderin hat Beschwerde erhoben. Sie stützt diese darauf, daß der Abkürzung "CNC" eine Vielzahl von Bedeutungsinhalten zugeordnet werden könne und der von der Markenstelle angeführte Sinngehalt ausschließlich mit zusätzlichen Substantiven wie "Maschine" oder "Steuerung" gebräuchlich sei. Der Bestandteil "Portal" werde in dem von der Markenstelle erörterten Zusammenhang ausschließlich als Präfix oder vorangestelltes Eigenschaftswort verwendet und finde sich daneben als Schlagwort zur Zusammenfassung bestimmter Themenkreise wieder. Das Anmeldezeichen stelle daher keine waren- oder dienstleistungsbeschreibende Beschaffenheit- oder Bestimmungsangabe dar.

Die Anmelderin beantragt, den Beschluß der Markenstelle aufzuheben.

II.

Die zulässige Beschwerde hat in der Sache hinsichtlich der im Tenor aufgeführten Waren Erfolg. In diesem Umfang kann nicht festgestellt werden, daß das Anmeldezeichen eine beschreibende Sachangabe darstellt. Schutzhindernisse nach § 8 Abs 2 Nr 1 und Nr 2 MarkenG bestehen daher insoweit nicht.

Die Markenstelle hat zutreffend den Zeichenbestandteil "CNC" als gängige Abkürzung für "computerized numerical control" angesehen, die insbesondere in Zusammenhang mit Werkzeugmaschinen weit verbreitet ist.

Demgegenüber ist es nicht zutreffend, im Bestandteil "Portal" einen Hinweis auf die Bauart der Maschinen in Gestalt einer torartigen Tragkonstruktion zu sehen. Zwar sind ausweislich der von der Markenstelle durchgeführten Recherche derartige Konstruktionen auch bei CNC-Maschinen gebräuchlich. Der Zusatz "Portal" findet sich aber - wie diese Rechercheergebnisse ebenfalls belegen - in dieser Bedeutung nicht in Alleinstellung wieder. Unter "Portal" ist vielmehr eine Einstiegsseite in das Internet oder in ein bestimmtes Themengebiet im Internet, im allgemeinen eine aufbereitete Linksammlung, die zusätzlich mit informierenden und beratenden Beiträgen sowie Foren zum Erfahrungsaustausch versehen ist, zu verstehen (BPatG PAVIS PROMA, Kliems, 30 W (pat) 238/00 - Voice Portal; "9 W (pat) 245/01 - Serviceportal).

Demgemäß weist das Anmeldezeichen beschreibend auf eine Startseite, die Informationen und Angebote über CNC-gesteuerte Maschinen enthält, hin. Eine schutzbegründende Eigentümlichkeit liegt auch nicht darin, daß lediglich die "computergestützte numerische Steuerung" angeführt und das eigentliche Gerät nicht genannt wird. Vielmehr ist "CNC" auch in Alleinstellung ein verständlicher, für eine bestimmte Steuerungstechnik stehender Begriff.

Das Gesamtzeichen vermag daher beschreibend auf ein virtuelles Kaufhaus für CNC-Produkte hinzuweisen. Dies erlaubt es aber nicht, der Anmeldung in Gänze den Schutz zu versagen. So kann ein entsprechender Sachhinweis auf eine bestimmte Angebotsstätte nicht ohne weiteres als eine Bezeichnung besonderer Merkmale der in derartigen Betrieben veräußerten Waren angesehen werden (BGH GRUR 1999, 988 - HOUSE OF BLUES). Ein derartiger Hinweis kann vorliegend nur hinsichtlich derjenigen Waren der Klasse 9, die zu dem Betrieb eines derartigen Internets-Portals eingesetzt werden können und in gleicher Weise für die schriftlichen Dokumentationen und Medien der Klasse 16 angenommen werden. Hinsichtlich der übrigen im Tenor aufgeführten Waren kann das Vorliegen einer derartigen beschreibenden Sachangabe nicht festgestellt werden. Hinsichtlich der angemeldeten Dienstleistungen der Klassen 35, 38, 40, 41, 42 liegt eine beschreibende Sachangabe schon deshalb vor, da diese in Zusammenhang mit einem derartigen Portal angeboten werden können.

Dr. Buchetmann Winter Schramm Hu






BPatG:
Beschluss v. 13.10.2003
Az: 30 W (pat) 179/01


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