Bundespatentgericht:
Beschluss vom 11. März 2003
Aktenzeichen: 27 W (pat) 28/01

(BPatG: Beschluss v. 11.03.2003, Az.: 27 W (pat) 28/01)

Tenor

Der Beschluss des 27. Senats vom 21. Januar 2003 wird dahingehend berichtigt, dass das auf Seite 6 in der fünften Zeile, in der dritten Zeile und in der zweiten Zeile jeweils von unten enthaltene Wort "PICOLINO" durch das Wort "POCOLINO" ersetzt wird.

Gründe

Bei der in den letzten fünf Zeilen der Seite 6 des og Beschlusses mit "PICOLINO" wiedergegebenen Widerspruchsmarke "POCOLINO" handelt es sich um eine offenbare Unrichtigkeit, die gemäß § 60 Abs 1 MarkenG zu berichtigen war.

Das auf Seite 7 zweiter Absatz, erste Zeile enthaltene Wort "deshalb" lautet in dem bei den Akten befindlichen Original des Beschlusses richtig "weshalb" und ist lediglich in die Ausfertigung unrichtig übertragen worden. Insoweit bedarf es keiner Berichtigung des Senatsbeschlusses nach § 60 Abs 1 MarkenG, sondern der Zustellung einer korrekten Ausfertigung.

Dr. Schermer Friehe-Wich Dr. van Raden Pü






BPatG:
Beschluss v. 11.03.2003
Az: 27 W (pat) 28/01


Link zum Urteil:
https://www.admody.com/urteilsdatenbank/d90564d66c31/BPatG_Beschluss_vom_11-Maerz-2003_Az_27-W-pat-28-01




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