Bundespatentgericht:
Beschluss vom 22. März 2010
Aktenzeichen: 25 W (pat) 77/09

(BPatG: Beschluss v. 22.03.2010, Az.: 25 W (pat) 77/09)

Tenor

Der Tenor des Beschlusses vom 18. Februar 2010 wird berichtigt und lautet nunmehr wie folgt:

Die Beschlüsse der Markenstelle für Klasse 30 des Deutschen Patentund Markenamts vom 29. Januar 2008 und 10. Juni 2008 werden aufgehoben, soweit die Anmeldung für die Waren "Fruchtgummi, Schaumgummi (Süßwaren), Weingummi" zurückgewiesen worden ist.

Gründe

I.

Die Berichtigung erfolgt wegen offensichtlicher Unrichtigkeit bzw. Unvollständigkeit gemäß § 80 Abs. 1 MarkenG. Im Beschluss vom 18. Februar 2010 waren versehentlich die Datumsangaben in Bezug auf die teilweise aufgehobenen DPMA-Beschlüsse weggelassen worden. Die berichtigte Fassung entspricht der korrekten Fassung, wie sie verkündet worden und auch im Sitzungsprotokoll vom 18. Februar 2010 niedergelegt ist.

Knoll Metternich Merzbach Hu






BPatG:
Beschluss v. 22.03.2010
Az: 25 W (pat) 77/09


Link zum Urteil:
https://www.admody.com/urteilsdatenbank/da747a7e37cf/BPatG_Beschluss_vom_22-Maerz-2010_Az_25-W-pat-77-09




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