Bundespatentgericht:
Beschluss vom 19. September 2003
Aktenzeichen: 25 W (pat) 166/01
(BPatG: Beschluss v. 19.09.2003, Az.: 25 W (pat) 166/01)
Tenor
Der Beschluss vom 19. September 2002 wird dahingehend berichtigt, dass auf Blatt 1 des Beschlusses der Name "Engels" durch "Brandt" ersetzt wird.
Gründe
Der Beschluss vom 19. September 2002 ist gemäß § 80 Abs 1 MarkenG zu berichtigen. Auf Blatt 1 des Beschlusses ist wegen offensichtlicher Unrichtigkeit der Name "Engels" durch "Brandt" zu ersetzen. Dies ergibt sich sowohl aus der Niederschrift über die Sitzung als auch der Unterschriftsleiste des Beschlusses. Zudem entspricht es der damals gültigen Geschäftsverteilung.
Kliems Sredl Bayer
BPatG:
Beschluss v. 19.09.2003
Az: 25 W (pat) 166/01
Link zum Urteil:
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